Elektronische Leistungsüberprüfungen vom heimischen Arbeitsplatz der Studierenden können eine Alternative zu bewährten Prüfungsformaten darstellen. Grundlage bilden die Erste Satzung vom 30. April 2020 sowie die Zweite Satzung der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg über Abweichungen von Regelungen in den Studien- und Prüfungsordnungen (…) aufgrund von Einschränkungen im Bereich Studium und Lehre durch das SARS-CoV-2-Virus vom 02. November 2020 und nachfolgende Regelungen. Dafür kommen verschiedene Möglichkeiten in Betracht.
Hinweis: Bitte beachten Sie, dass die Auswahl des Prüfungsformates in der Zeit des Onlinebetriebs nicht unerheblich ist. Wir empfehlen dringend, sich alle hier vorgestellten Möglichkeiten durchzulesen und genau zu prüfen, welches Format für Ihre Prüfung passend ist. Ziehen Sie auch eine Änderung Ihres bisherigen Formats in Betracht. Die Umsetzung einer Prüfung mit wenigen Teilnehmern im offenen Online-Format ist wesentlich zeitaufwändiger und erfordert mehr technische Einarbeitung als eine Prüfung im Take-Home-Format oder je nach Teilnehmendenanzahl eine mündliche Prüfung. Die größte technische und organisatorische Herausforderung stellt eine Klausur mit Videoüberwachung dar. Trotz der aktuellen Fernprüfungsordnung sind Sie zu diesem Prüfungsformat aber nicht verpflichtet, die anderen Formate sind weiterhin möglich. Nur: wenn Sie eine Videoüberwachung einplanen, muss diese nach den Vorgaben der Fernprüfungsordnung umgesetzt werden.
Zu den Begriffen: Es handelt sich hierbei um rechtlich gültige ePrüfungen, die man in mündliche und (digital) schriftliche unterteilen kann. Eine "Klausur" ist dabei eine schriftliche Prüfung, die unter Aufsicht erfolgt. Die Aufsicht kann in Präsenz im Computerpool erfolgen oder per Videoaufsicht nach der neuen Fernprüfungsordnung. Die anderen Prüfungsformate (ohne Videoaufsicht) sind aber weiterhin möglich.