Eine Prüfung kann mittels Videokonferenz beaufsichtigt werden (beachten Sie aber, dass die anderen Prüfungsformate ohne Videoaufsicht weiterhin möglich sind!). Diese technische Möglichkeit sollte nur bei überschaubaren Prüfungsgruppen genutzt werden oder es müssen Teilgruppen gebildet werden, um der Aufsicht auch nachkommen zu können. Es muss sichergestellt werden, dass genügend Aufsichtspersonen während der Videokonferenz zur Verfügung stehen. Unter datenschutzrechtlichen Aspekten erfolgt die Beaufsichtigung ausschließlich über WebEx oder (bei kleinen Gruppen) über das universitätseigene Videokonferenzsystem.
Videoaufsicht mit Webex
Allgemeine Einstellungen
Informationen zu den allgemeinen Einstellungen und die Erstellung einer Webex-Sitzung finden Sie ebenfalls im LLZ-Wiki.
Teilgruppensitzungen in Webex anlegen
Um größere Gruppen von Prüflingen besser verwalten und in kleinere Gruppe unterteilen zu können, bietet sich die Verwendung der Teilgruppen-Funktion in Webex an. Folgen Sie dazu einfach folgender Anleitung:
-
Das ITZ der MLU Halle-Wittenberg vergibt den Zugang für einen Webex-Account. Schreiben Sie eine E-Mail an webex@itz.uni-halle.de und geben Sie an, sich für einen Account registrieren lassen zu wollen.
Wichtig: Dies ist nur mit Uni- bzw. UKH-Mailadresse möglich. In kürzester Zeit erhalten Sie eine E-Mail vom ITZ, die Sie bei den nächsten Schritten anleitet. Wenn Sie sich erfolgreich registriert haben, können Sie Studierende als Gastgeber zu einem Meeting einladen. - Melden Sie sich unter https://uni-halle.webex.com/webappng/sites/uni-halle/dashboard?siteurl=uni-halle und legen Sie ein neues Meeting “Prüfung xy” an.
-
Wenn andere Lehrende/ Personen auch für die Prüfungsaufsicht zuständig sein sollen, können Sie diese zu Mitgastgebern machen.
Wichtig: Die Mitgastgeber benötigen hierfür einen Webex-Account. -
Starten Sie das Meeting, so dass andere Lehrende und Studierende dem Meeting beitreten können. Klicken Sie anschließend im Teilnehmerbereich die gewünschte/n Person/en mit einem Rechtsklick an. Nun öffnet sich ein Untermenü, wo Sie über den Reiter “Rolle ändern” Veränderungen vornehmen können.
-
Gastgeber und Mitgastgeber können über den Menüpunkt “Teilgruppen-Sitzungen” ebensolche anlegen.
-
Wenn Sie den Reiter “Teilgruppen-Sitzung aktivieren” anklicken, erscheint das Untermenü “Zuweisungen zur Teilgruppensitzung”. Dort haben Sie die Möglichkeit den Zutritt zu den erstellten Teilgruppensitzungen in drei Modi zu gestalten.
-
Anschließend gelangen Sie in das Hauptmenü Ihrer Teilgruppen-Sitzungen. Dort haben Sie die Möglichkeit bis zu 100 Teilgruppen einzurichten und die Studierenden dementsprechend zuzuweisen. Zur besseren Übersichtlichkeit empfehlen wir Teilgruppengrößen von bis zu 20 Personen.
-
Über den Reiter Einstellungen haben Sie die Möglichkeit weitere Bedingungen für die Studierenden festzulegen.
Teilgruppensitzungen in Webex beaufsichtigen
- Mit dem Videokonferenzsystem Webex haben Sie die Möglichkeit eine Onlineklausur zu beaufsichtigen. Jedoch gilt es einige Einschränkungen zu berücksichtigen.
-
Beschränken Sie vor dem Zutritt der Klausurteilnehmer die Zuschauerrechte. Diese Einstellungen werden bei jedem Start der Videokonferenz zurückgesetzt und sind erneut vorzunehmen. Diese Einstellung wird auch in die Teilgruppensitzungen übernommen.
-
Über den Reiter "Anzeigen" im Hauptmenü haben Sie die Möglichkeit, die Chatfunktion für alle Klausurteilnehmer auszuschalten.
-
Als Gastgeber bzw. Mitgastgeber haben Sie die Möglichkeit an einzelne als auch an alle Klausurteilnehmer Textnachrichten zu verschicken. Diese Funktion steht Ihnen allerdings nur im Teilgruppensitzungsmodus zur Verfügung.
-
Ein wichtiges Anliegen von Lehrpersonen bei der Prüfungsaufsicht besteht darin, dass die Lehrperson alle Klausurteilnehmer am Bildschirm beaufsichtigen kann, ohne das diese sich untereinander sehen. Diese Funktionalität existiert in Webex nicht. Allerdings kann mit viel Commitment der Klausurteilnehmer eben dieser Zustand erreicht werden, in dem diese über den Reiter "Anzeigen" im Hauptmenü die Einstellung "Teilnehmervideo anzeigen" deaktiviert haben.
Wichtig: Für die Lehrperson ist es nicht überprüfbar, wenn Klausurteilnehmer diesem Wunsch der Deaktivierung nicht nachkommen. -
Ein weiteres wichtiges Anliegen von Lehrpersonen bei der Prüfungsaufsicht besteht darin, dass im Verdachtsfall ein Klausurteilnehmer seinen Bildschrim freigeben soll. Das Einsehen des Bildschirminhaltes kann nicht unbeobachtet vor allen anderen Klausurteilnehmern stattfinden.
Eine mögliche Lösung besteht darin, dass sich die Klausurteilnehmer zu Klausurbeginn mit einem Zweit-Gerät (Smartphone, Tablet) parallel in das Meeting einwählen. Über die freigegebene Kamera am Zweit-Gerät kann der Bildschirm vom Hauptgerät betrachtet werden.