Urheberrecht: Unterschied zwischen den Versionen

Wiki
Keine Bearbeitungszusammenfassung
Keine Bearbeitungszusammenfassung
 
(Eine dazwischenliegende Version desselben Benutzers wird nicht angezeigt)
Zeile 2: Zeile 2:


Die [[:Kategorie:Urheberrecht|Kategorie Urheberrecht]] listet alle Seiten auf, die in diesem Wiki dem Rechtsgebiet Urheberrecht zugeordnet sind.
Die [[:Kategorie:Urheberrecht|Kategorie Urheberrecht]] listet alle Seiten auf, die in diesem Wiki dem Rechtsgebiet Urheberrecht zugeordnet sind.
{{
Infobox
| text = '''Hinweis:''' § 52a UrhG, der die Bereitstellung von Materialien für die Lehre auf Lernplattformen unter bestimmten Umständen ermöglicht, wird ab 1. März 2018 durch die neu ins Gesetz eingeführten §§ 60a ff. UrhG abgelöst.
<br>
'''[[Einsatz urheberrechtlich geschützter Werke in Unterricht und Lehre (§ 60a UrhG)|Weitere Informationen finden Sie in diesem Wiki!]]'''
| farbe = grün
| style = width: 800px
}}


Die untenstehende Gliederung bietet einen Einstieg zu den verschiedenen Themenkomplexen.  
Die untenstehende Gliederung bietet einen Einstieg zu den verschiedenen Themenkomplexen.  
Zeile 35: Zeile 26:
*[[Schranken des Urheberrechts]]
*[[Schranken des Urheberrechts]]
**[[Zitat]] (§ 51 UrhG)
**[[Zitat]] (§ 51 UrhG)
**[[Öffentliche Zugänglichmachung für Unterricht und Forschung 52a UrhG)]]
**[[Einsatz urheberrechtlich geschützter Werke in Unterricht und Lehre 60a UrhG)]]
**[[Wiedergabe von Werken an elektronischen Leseplätzen in öffentlichen Bibliotheken, Museen und Archiven]] ([https://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__52b.html § 52b UrhG])
**[[Inhalt des § 60a UrhG Unterricht und Lehre]]
**[[Privatkopie]] (§ 53 UrhG)
**[[Privatkopie]] (§ 53 UrhG)
*Durchsetzung des Urheberrechts
*Durchsetzung des Urheberrechts
Zeile 43: Zeile 34:
*[[Checkliste Urheberrecht]]
*[[Checkliste Urheberrecht]]
*[[Verwendung von Bildmaterial]]
*[[Verwendung von Bildmaterial]]
*[[Literatur]]
 





Aktuelle Version vom 2. März 2018, 21:57 Uhr

Das Urheberrecht regelt die Rechtsbeziehungen, die künstlerische, literarische und wissenschaftliche Werke betreffen. Es umfasst auch die Rechte der ausübenden Künstler und Produzenten. Es werden die Rechte des Urhebers geregelt, Schranken für die erlaubnisfreie Nutzung aufgestellt sowie die Durchsetzung des Urheberrechts normiert. Das Urheberrecht ist Teil des Immaterialgüterrechts, zu dem auch gewerbliche Schutzrechte (z. B. Marken-, Patent-, Geschmacksmusterrecht) gehören. Der Begriff "Urheberrecht" bezeichnet zum einen das subjektive Recht des Urhebers in Bezug auf sein Werk, zum anderen objektiv die Menge der Rechtsnormen auf diesem Gebiet.[1]

Die Kategorie Urheberrecht listet alle Seiten auf, die in diesem Wiki dem Rechtsgebiet Urheberrecht zugeordnet sind.

Die untenstehende Gliederung bietet einen Einstieg zu den verschiedenen Themenkomplexen.

Wiki Recht Urheberrecht.png



  1. Wandtke, Urheberrecht, S. 16 Rn 37
Alert Die Inhalte dieser Seite stellen eine allgemeine Information und keine Rechtsberatung dar. Sie können diese nicht ersetzen. Trotz sorgfältiger Recherche wird keine Garantie für die Richtigkeit der Inhalte übernommen. Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg wenden sich für Rechtsauskünfte Forschung oder Lehre betreffend bitte an das Justitiariat der Universität.