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|frage='''Verankerung der Prüfungsformen''' “elektronische Prüfung” und “Prüfung im Antwort-Wahl- | |frage='''Verankerung der Prüfungsformen''' “elektronische Prüfung” und “Prüfung im [[Antwort-Wahl-Verfahren]]” in der Prüfungsordnung des Studiengangs '''und''' in der Modulbeschreibung des Moduls | ||
|antwort= Elektronische Prüfungen und Prüfungen im Antwort-Wahl-Verfahren werden nicht als schriftliche Prüfungen im klassischen Sinne angesehen und müssen daher gesondert in Prüfungsordnungen und Modulbeschreibungen aufgeführt sein. Werden sie hier nicht genannt, ist die Prüfung nicht rechtmäßig. | |antwort= Elektronische Prüfungen und Prüfungen im Antwort-Wahl-Verfahren werden nicht als schriftliche Prüfungen im klassischen Sinne angesehen und müssen daher gesondert in Prüfungsordnungen und Modulbeschreibungen aufgeführt sein. Werden sie hier nicht genannt, ist die Prüfung nicht rechtmäßig. | ||
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|frage='''Vergleichbarkeit des Schwierigkeitsgrades''' für zufällig aus Fragenpools generierte Klausuren sicherstellen | |frage='''Vergleichbarkeit des Schwierigkeitsgrades''' für zufällig aus Fragenpools generierte Klausuren sicherstellen | ||
|antwort= Es empfiehlt sich, Fragenpools für Fragen gleichen Schwierigkeitsgrades anzulegen, aus denen dann im jeweils im selben Verhältnis Fragen für die individuelle Klausur zufällig ausgewählt werden. | |antwort= Es empfiehlt sich, [http://wiki.llz.uni-halle.de/Erstellung_von_Selbsttests_in_ILIAS#Erstellung_eines_Fragenpools_in_ILIAS Fragenpools] für Fragen gleichen Schwierigkeitsgrades anzulegen, aus denen dann im jeweils im selben Verhältnis Fragen für die individuelle Klausur zufällig ausgewählt werden. | ||
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|frage='''Signatur''' der eingereichten Lösung | |frage='''Signatur''' der eingereichten Lösung | ||
|antwort=Durch die Signatur der eingereichten Lösung gibt der Prüfling zu erkennen, dass er die Lösung selbst verfasst hat und in dieser Form abgeben will. In der klassischen Papierklausur erfolgt die Signatur durch Unterschrift '''unter''' der Klausur. Bei elektronischen Klausuren kann die Signatur entweder unter einen Papierausdruck der Lösungen gesetzt werden oder in Form einer qualifizierten elektronischen Signatur der E-Klausur erfolgen (Chipkarte mit Schlüssel). | |antwort=Durch die [[Signatur]] der eingereichten Lösung gibt der Prüfling zu erkennen, dass er die Lösung selbst verfasst hat und in dieser Form abgeben will. In der klassischen Papierklausur erfolgt die Signatur durch Unterschrift '''unter''' der Klausur. Bei elektronischen Klausuren kann die Signatur entweder unter einen Papierausdruck der Lösungen gesetzt werden oder in Form einer [[Qualifizierte elektronische Signatur|qualifizierten elektronischen Signatur]] der E-Klausur erfolgen (Chipkarte mit Schlüssel). | ||
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|frage='''Archivierung''' der Prüfung | |frage='''Archivierung''' der Prüfung | ||
|antwort=Die bewertete Klausur muss entsprechend der Aufbewahrungsfristen der Hochschule, wenigstens jedoch bis zur Unanfechtbarkeit der Ergebnisse, aufbewahrt werden. Die Prüfung kann als Papierausdruck (dann möglichst mit Unterschrift der Prüflinge) oder elektronisch archiviert werden. Das Verfahren hierfür wird vom Rechenzentrum bereitgestellt. Die Daten müssen jedoch möglichst bald aus dem Prüfungssystem gelöscht werden. | |antwort=Die bewertete Klausur muss entsprechend der [[Aufbewahrungsfristen]] der Hochschule, wenigstens jedoch bis zur [[Anfechtung von Prüfungsergebnissen|Unanfechtbarkeit]] der Ergebnisse, aufbewahrt werden. Die Prüfung kann als Papierausdruck (dann möglichst mit Unterschrift der Prüflinge) oder elektronisch archiviert werden. Das Verfahren hierfür wird vom Rechenzentrum bereitgestellt. Die Daten müssen jedoch möglichst bald aus dem Prüfungssystem gelöscht werden. | ||
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[[Kategorie:Prüfungsrecht]] | [[Kategorie:Prüfungsrecht]] | ||
[[Kategorie:E-Assessment]] |
Aktuelle Version vom 27. März 2020, 11:21 Uhr
Verankerung der Prüfungsformen “elektronische Prüfung” und “Prüfung im Antwort-Wahl-Verfahren” in der Prüfungsordnung des Studiengangs und in der Modulbeschreibung des Moduls
Elektronische Prüfungen und Prüfungen im Antwort-Wahl-Verfahren werden nicht als schriftliche Prüfungen im klassischen Sinne angesehen und müssen daher gesondert in Prüfungsordnungen und Modulbeschreibungen aufgeführt sein. Werden sie hier nicht genannt, ist die Prüfung nicht rechtmäßig.
Zweiprüferprinzip der Erstellung von Fragen für Prüfungen im Antwort-Wahl-Verfahren berücksichtigen
Bei klassischen Prüfungen gilt das Zweiprüferprinzip für die Bewertung der Prüfung. Für Prüfungen im Antwort-Wahl-Verfahren wird zeitlich nach vorn verlagert. Hier müssen bei der Erstellung der Fragen und der zugehörigen Antwortalternativen wenigstens zwei Prüfer beteiligt sein.
Vergleichbarkeit des Schwierigkeitsgrades für zufällig aus Fragenpools generierte Klausuren sicherstellen
Es empfiehlt sich, Fragenpools für Fragen gleichen Schwierigkeitsgrades anzulegen, aus denen dann im jeweils im selben Verhältnis Fragen für die individuelle Klausur zufällig ausgewählt werden.
Vor Prüfungsbeginn sollten folgende Aspekte für Prüfungsverfahren entschieden werden:
Form der Identitätsprüfung
Stellen Sie sicher, dass die im Prüfungssystem angemeldete Person dieselbe ist, die vor dem PC sitzt. Abgleich mit Personalausweis und/oder Studierendenausweis genügt.
Signatur der eingereichten Lösung
Durch die Signatur der eingereichten Lösung gibt der Prüfling zu erkennen, dass er die Lösung selbst verfasst hat und in dieser Form abgeben will. In der klassischen Papierklausur erfolgt die Signatur durch Unterschrift unter der Klausur. Bei elektronischen Klausuren kann die Signatur entweder unter einen Papierausdruck der Lösungen gesetzt werden oder in Form einer qualifizierten elektronischen Signatur der E-Klausur erfolgen (Chipkarte mit Schlüssel).
Archivierung der Prüfung
Die bewertete Klausur muss entsprechend der Aufbewahrungsfristen der Hochschule, wenigstens jedoch bis zur Unanfechtbarkeit der Ergebnisse, aufbewahrt werden. Die Prüfung kann als Papierausdruck (dann möglichst mit Unterschrift der Prüflinge) oder elektronisch archiviert werden. Das Verfahren hierfür wird vom Rechenzentrum bereitgestellt. Die Daten müssen jedoch möglichst bald aus dem Prüfungssystem gelöscht werden.
Gewährung der Einsichtnahme durch Prüfungsteilnehmer
Prüfungsteilnehmer haben das Recht, Einblick in die Bewertung zu nehmen. Legen Sie möglichst im Vorfeld fest, ob dies durch Ausdruck eines Papierexemplars oder durch Zugriff auf die elektronischen Daten geschehen soll. Das Recht auf Akteneinsicht umfasst alle den Prüfungsteilnehmer betreffenden Prüfungsakten einschließlich der bewerteten Prüfungsaufgaben.
Protokollierung des Prüfungsablaufs (falls die Prüfungsordnung ein Protokoll vorsieht)
Das Protokoll der Prüfung sollte Mindestangaben enthalten wie Beginn, Ende, Name der Aufsichtsführenden, Liste der anwesenden Teilnehmer, Störungen des Prüfungsablaufs mit Zeitpunkt, Täuschungsversuche und die Prüfungsaufgaben als Anlage. Es dient eventuell nötigen Beweiszwecken.
Gleiche Prüfungsbedingungen in räumlicher und technischer Hinsicht für alle Prüfungsteilnehmer herstellen (Chancengleichheit).
Soweit Einzelheiten des Prüfungsverlaufs nicht durch die Prüfungsordnung geregelt sind, hat sich die situationsgebundene Gestaltung des Prüfungsablaufs unmittelbar an dem Grundsatz der Chancengleichheit auszurichten. Störende Vorfälle sollten dokumentiert werden.
Prüfungsteilnehmer können sich vorab mit Prüfungssystem vertraut machen
Den Prüfungsteilnehmer sollte ausreichend lang vor der Prüfung Gelegenheit gegeben werden, sich mit dem Prüfungssystem vertraut zu machen. Dies kann z. B. durch Bereitstellung eines Übungstests geschehen, in dem Prüflinge die verschiedenen Fragetypen selbständig ausprobieren können. Dabei sollten Fragen verwendet werden, die echten Prüfungsfragen ähneln, so dass die Prüflinge die Prüfungssituation antizipieren können.
Einhaltung der Datenschutzvorschriften
Itemanalyse nach Abschluss des Prüfungsvorgangs
Durch eine Itemanalyse vor der Bewertung können Fragen eliminiert werden, die sich als zweideutig formuliert oder anderweitig fehlerhaft herausstellen und die deswegen nicht in die Bewertung einbezogen werden dürfen.
Relative und absolute Bestehensgrenze bei Prüfungen im Antwort-Wahl-Verfahren berücksichtigen
Die Bewertung mit Hilfe der relativen Bestehensgrenze stellt sicher, dass Abweichungen im Schwierigkeitsgrad zwischen verschiedenen Prüfungen aufgefangen werden.
Die Inhalte dieser Seite stellen eine allgemeine Information und keine Rechtsberatung dar. Sie können diese nicht ersetzen. Trotz sorgfältiger Recherche wird keine Garantie für die Richtigkeit der Inhalte übernommen. Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg wenden sich für Rechtsauskünfte Forschung oder Lehre betreffend bitte an das Justitiariat der Universität. |