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  |frage='''Verankerung der Prüfungsformen''' “elektronische Prüfung” und “Prüfung im Antwort-Wahl-Verfahren” in der Prüfungsordnung des Studiengangs '''und''' in der Modulbeschreibung des Moduls
  |frage='''Verankerung der Prüfungsformen''' “elektronische Prüfung” und “Prüfung im [[Antwort-Wahl-Verfahren]]” in der Prüfungsordnung des Studiengangs '''und''' in der Modulbeschreibung des Moduls
  |antwort= Elektronische Prüfungen und Prüfungen im Antwort-Wahl-Verfahren werden nicht als schriftliche Prüfungen im klassischen Sinne angesehen und müssen daher gesondert in Prüfungsordnungen und Modulbeschreibungen aufgeführt sein. Werden sie hier nicht genannt, ist die Prüfung nicht rechtmäßig.
  |antwort= Elektronische Prüfungen und Prüfungen im Antwort-Wahl-Verfahren werden nicht als schriftliche Prüfungen im klassischen Sinne angesehen und müssen daher gesondert in Prüfungsordnungen und Modulbeschreibungen aufgeführt sein. Werden sie hier nicht genannt, ist die Prüfung nicht rechtmäßig.
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  |frage='''Vergleichbarkeit des Schwierigkeitsgrades''' für zufällig aus Fragenpools generierte Klausuren sicherstellen
  |frage='''Vergleichbarkeit des Schwierigkeitsgrades''' für zufällig aus Fragenpools generierte Klausuren sicherstellen
  |antwort= Es empfiehlt sich, Fragenpools für Fragen gleichen Schwierigkeitsgrades anzulegen, aus denen dann im jeweils im selben Verhältnis Fragen für die individuelle Klausur zufällig ausgewählt werden.
  |antwort= Es empfiehlt sich, [http://wiki.llz.uni-halle.de/Erstellung_von_Selbsttests_in_ILIAS#Erstellung_eines_Fragenpools_in_ILIAS Fragenpools] für Fragen gleichen Schwierigkeitsgrades anzulegen, aus denen dann im jeweils im selben Verhältnis Fragen für die individuelle Klausur zufällig ausgewählt werden.
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  |frage='''Signatur''' der eingereichten Lösung
  |frage='''Signatur''' der eingereichten Lösung
  |antwort=Durch die Signatur der eingereichten Lösung gibt der Prüfling zu erkennen, dass er die Lösung selbst verfasst hat und in dieser Form abgeben will. In der klassischen Papierklausur erfolgt die Signatur durch Unterschrift '''unter''' der Klausur. Bei elektronischen Klausuren kann die Signatur entweder unter einen Papierausdruck der Lösungen gesetzt werden oder in Form einer qualifizierten elektronischen Signatur der E-Klausur erfolgen (Chipkarte mit Schlüssel).
  |antwort=Durch die [[Signatur]] der eingereichten Lösung gibt der Prüfling zu erkennen, dass er die Lösung selbst verfasst hat und in dieser Form abgeben will. In der klassischen Papierklausur erfolgt die Signatur durch Unterschrift '''unter''' der Klausur. Bei elektronischen Klausuren kann die Signatur entweder unter einen Papierausdruck der Lösungen gesetzt werden oder in Form einer [[Qualifizierte elektronische Signatur|qualifizierten elektronischen Signatur]] der E-Klausur erfolgen (Chipkarte mit Schlüssel).
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  {{Vorlage:Häufige Fragen
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  |id= PR004c
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  |frage='''Archivierung''' der Prüfung
  |frage='''Archivierung''' der Prüfung
  |antwort=Die bewertete Klausur muss entsprechend der Aufbewahrungsfristen der Hochschule, wenigstens jedoch bis zur Unanfechtbarkeit der Ergebnisse, aufbewahrt werden. Die Prüfung kann als Papierausdruck (dann möglichst mit Unterschrift der Prüflinge) oder elektronisch archiviert werden. Das Verfahren hierfür wird vom Rechenzentrum bereitgestellt. Die Daten müssen jedoch möglichst bald aus dem Prüfungssystem gelöscht werden.
  |antwort=Die bewertete Klausur muss entsprechend der [[Aufbewahrungsfristen]] der Hochschule, wenigstens jedoch bis zur [[Anfechtung von Prüfungsergebnissen|Unanfechtbarkeit]] der Ergebnisse, aufbewahrt werden. Die Prüfung kann als Papierausdruck (dann möglichst mit Unterschrift der Prüflinge) oder elektronisch archiviert werden. Das Verfahren hierfür wird vom Rechenzentrum bereitgestellt. Die Daten müssen jedoch möglichst bald aus dem Prüfungssystem gelöscht werden.
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  |frage=Gleiche Prüfungsbedingungen in räumlicher und technischer Hinsicht  für alle Prüfungsteilnehmer herstellen ('''Chancengleichheit''').
  |frage=Gleiche Prüfungsbedingungen in räumlicher und technischer Hinsicht  für alle Prüfungsteilnehmer herstellen ('''[[Chancengleichheit]]''').
  |antwort=Soweit Einzelheiten des Prüfungsverlaufs nicht vorab durch die Prüfungsordnung geregelt sind, hat sich die situationsgebundene Gestaltung des Prüfungsablaufs unmittelbar an dem Grundsatz der Chancengleichheit auszurichten. Störende Vorfälle sollten dokumentiert werden.
  |antwort=Soweit Einzelheiten des Prüfungsverlaufs nicht durch die Prüfungsordnung geregelt sind, hat sich die situationsgebundene Gestaltung des Prüfungsablaufs unmittelbar an dem Grundsatz der Chancengleichheit auszurichten. Störende Vorfälle sollten dokumentiert werden.
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{{Vorlage:Häufige Fragen
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  |id= PR006
  |id= PR006
  |frage=Prüfungsteilnehmer können sich vorab mit Prüfungssystem vertraut machen (z. B. Testklausur)
  |frage=Prüfungsteilnehmer können sich '''vorab mit Prüfungssystem vertraut machen'''
  |antwort=Den Prüfungsteilnehmer sollte ausreichend lang vor der Prüfung Gelegenheit gegeben werden, sich mit dem Prüfungssystem vertraut zu machen. Dies kann z. B. durch Bereitstellung eines Übungstests geschehen, in dem Prüflinge die verschiedenen Fragetypen selbständig ausprobieren können. Es ist nicht zwingend nötig, dass es sich um einen fachspezifischen Übungstest handelt.
  |antwort=Den Prüfungsteilnehmer sollte ausreichend lang vor der Prüfung Gelegenheit gegeben werden, sich mit dem Prüfungssystem vertraut zu machen. Dies kann z. B. durch Bereitstellung eines Übungstests geschehen, in dem Prüflinge die verschiedenen Fragetypen selbständig ausprobieren können. Dabei sollten Fragen verwendet werden, die echten Prüfungsfragen ähneln, so dass die Prüflinge die Prüfungssituation antizipieren können.
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  |id= PR009
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  |frage='''Relative und absolute Bestehensgrenze''' bei Prüfungen im Antwort-Wahl-Verfahren berücksichtigen
  |frage='''Relative und absolute Bestehensgrenze''' bei Prüfungen im Antwort-Wahl-Verfahren berücksichtigen
  |antwort=Die Bewertung mit Hilfe der relativen Bestehensgrenze stellt sicher, dass Abweichungen im Schwierigkeitsgrad zwischen verschiedenen Prüfungen aufgefangen werden.
  |antwort=Die Bewertung mit Hilfe der [[Relative Bestehensgrenze|relativen Bestehensgrenze]] stellt sicher, dass Abweichungen im Schwierigkeitsgrad zwischen verschiedenen Prüfungen aufgefangen werden.
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[[Kategorie:Prüfungsrecht]]
[[Kategorie:Prüfungsrecht]]
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Aktuelle Version vom 27. März 2020, 12:21 Uhr

Verankerung der Prüfungsformen “elektronische Prüfung” und “Prüfung im Antwort-Wahl-Verfahren” in der Prüfungsordnung des Studiengangs und in der Modulbeschreibung des Moduls
Zweiprüferprinzip der Erstellung von Fragen für Prüfungen im Antwort-Wahl-Verfahren berücksichtigen
Vergleichbarkeit des Schwierigkeitsgrades für zufällig aus Fragenpools generierte Klausuren sicherstellen
Vor Prüfungsbeginn sollten folgende Aspekte für Prüfungsverfahren entschieden werden:
Gleiche Prüfungsbedingungen in räumlicher und technischer Hinsicht für alle Prüfungsteilnehmer herstellen (Chancengleichheit).
Prüfungsteilnehmer können sich vorab mit Prüfungssystem vertraut machen
Einhaltung der Datenschutzvorschriften
Itemanalyse nach Abschluss des Prüfungsvorgangs
Relative und absolute Bestehensgrenze bei Prüfungen im Antwort-Wahl-Verfahren berücksichtigen


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