Keine Bearbeitungszusammenfassung |
K (Ulrike Grabe verschob die Seite Fragen aus der Praxis zum Urheberrecht nach Vorschau:Fragen aus der Praxis zum Urheberrecht) |
(kein Unterschied)
|
Version vom 6. März 2014, 17:40 Uhr
Kann ich von Studierende erstellte Inhalte z. B. im Wiki bzw. allgemein benutzergenerierten Content ohne explizites Einverständnis der Studierenden wiederverwenden?
Content, der von einer anderen Person erstellt wurde, kann nur dann ohne explizites Einverständnis wiederverwendet werden, wenn er nicht unter Schutz des Urheberrechts fällt, also kein Werk ist.
Kann es passieren, dass ein/e Student/in eventuell darauf verweisen könnte, dass die E-Learning-Inhalte nicht genutzt werden, aufgrund einer mangelnden Internetverbindung…?
Dürfen Youtube-Videos in ILIAS eingebunden werden?
Dürfen Studierende, ohne explizites Einverständnis, bei einer Seminaraufzeichnung mit auf dem Video aufgezeichnet werden?
Was gibt es beim Hochladen von PDF-Dokumenten auf der Lernplattform zu beachten?
Kann ich Filmausschnitte mit Kennzeichnung der Quelle verwenden?
Wie finde ich frei verwendbare Abbildungen zur visuellen Unterstützung in meiner Präsentation?
Kann ein Lehrender eigene Publikationen (z.B. Artikel aus Fachzeitschriften) als Inhalte für seine Online-Angebote (z.B. E-Learning-Module, Wikiinhalte) verwenden?
Darf man urheberrechtlich geschützte Materialien (Bild, Musik etc.) in einem nicht-öffentlichen ILIAS-Kurs nutzen? Fällt das unter den Wissenschaftsparagraphen?
Wie lange wird es den Wissenschaftsparagraphen (§ 52a UrhG) noch geben?
Wann gilt "Zitatrecht" und wann der "Wissenschaftsparagraph"?
Kann ich Vorlesungsaufzeichnungen bzw. Lerninhalte, die ich im Rahmen
meiner Tätigkeit an der Uni Halle entwickelt habe bei einem Uni-Wechsel
weiternutzen/mitnehmen?Ich möchte meine Online-Lerninhalte (z.B. ILIAS-Lernmodul) öffentlich im ILIAS / Internet zur Verfügung stellen. Was ist bei der Lizenzierung zu beachten?