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Version vom 17. Dezember 2015, 14:17 Uhr
Das Urheberrecht regelt die Rechtsbeziehungen, die künstlerische, literarische und wissenschaftliche Werke betreffen. Es umfasst auch die Rechte der ausübenden Künstler und Produzenten. Es werden die Rechte des Urhebers geregelt, Schranken für die erlaubnisfreie Nutzung aufgestellt sowie die Durchsetzung des Urheberrechts normiert. Das Urheberrecht ist Teil des Immaterialgüterrechts, zu dem auch gewerbliche Schutzrechte (z. B. Marken-, Patent-, Geschmacksmusterrecht) gehören. Der Begriff "Urheberrecht" bezeichnet zum einen das subjektive Recht des Urhebers in Bezug auf sein Werk, zum anderen objektiv die Menge der Rechtsnormen auf diesem Gebiet.[1]
Die Kategorie Urheberrecht listet alle Seiten auf, die in diesem Wiki dem Rechtsgebiet Urheberrecht zugeordnet sind.
Die untenstehende Gliederung bietet einen Einstieg zu den verschiedenen Themenkomplexen.
- Werk
- Urheberrechtsschutz
- Rechte des Urhebers
- Urhebervertragsrecht
- Grundsätze des Urhebervertragsrechts
- Nutzungsrechte
- Vertragsgestaltung
- Lizenzmodelle
- einfache Lizenz
- ausschließliche Lizenz
- freie Lizenz
- Schranken des Urheberrechts
- Zitat (§ 51 UrhG)
- Privatkopie (§ 53 UrhG)
- Öffentliche Zugänglichmachung für Unterricht und Forschung (§ 52a UrhG)
- Durchsetzung des Urheberrechts
- Urheberrecht beim Einsatz von E-Learning in der Lehre
- Fragen aus der Praxis zum Urheberrecht
- Checkliste Urheberrecht
- Verwendung von Bildmaterial
- Literatur
- ↑ Wandtke, Urheberrecht, S. 16 Rn 37
Die Inhalte dieser Seite stellen eine allgemeine Information und keine Rechtsberatung dar. Sie können diese nicht ersetzen. Trotz sorgfältiger Recherche wird keine Garantie für die Richtigkeit der Inhalte übernommen. Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg wenden sich für Rechtsauskünfte Forschung oder Lehre betreffend bitte an das Justitiariat der Universität. |