Urheberrecht: Unterschied zwischen den Versionen

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*[[Schranken des Urheberrechts]]
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*Durchsetzung des Urheberrechts
*Durchsetzung des Urheberrechts
**Zivilrechtliche Durchsetzung
**Strafrechtliche Durchsetzung
*[[Urheberrecht beim Einsatz von E-Learning in der Lehre]]
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*[[Fragen aus der Praxis zum Urheberrecht|Fragen aus der Praxis]]
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Version vom 3. April 2014, 09:19 Uhr

Das Urheberrecht regelt die Rechtsbeziehungen, die künstlerische, literarische und wissenschaftliche Werke betreffen. Es umfasst auch die Rechte der ausübenden Künstler und Produzenten. Es werden die Rechte des Urhebers geregelt, Schranken für die erlaubnisfreie Nutzung aufgestellt sowie die Durchsetzung des Urheberrechts normiert. Das Urheberrecht ist Teil des Immaterialgüterrechts, zu dem auch gewerbliche Schutzrechte (z. B. Marken-, Patent-, Geschmacksmusterrecht) gehören. Der Begriff "Urheberrecht" bezeichnet zum einen das subjektive Recht des Urhebers in Bezug auf sein Werk, zum anderen objektiv die Menge der Rechtsnormen auf diesem Gebiet.[1]

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  1. Wandtke, Urheberrecht, S. 16 Rn 37
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