Hybride Lehrveranstaltungen ermöglichen die flexible Teilnahme von Studierenden an Lehrveranstaltungen, die im Hörsaal oder Seminarraum durchgeführt werden. Hierbei findet die Lehre vor Ort statt, wird aber über eine Webkonferenz auch Teilnehmenden zu Hause zugänglich gemacht. Es kann sich dabei um Vorlesungen, Seminare, Übungen oder andere Formate handeln. Dieses Szenario ist organisatorisch und technisch anspruchsvoll und erfordert wegen der notwendigen Video- und Audiotechnik eine entsprechende technische Ausrüstung. Zudem gelten besondere Datenschutzanforderungen.
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Hybride Lehrveranstaltungen ermöglichen die flexible Teilnahme von Studierenden an Lehrveranstaltungen, die im Hörsaal oder Seminarraum durchgeführt werden. Hierbei findet die Lehre vor Ort statt, wird aber über eine Webkonferenz auch Teilnehmenden zu Hause zugänglich gemacht. | Hybride Lehrveranstaltungen ermöglichen die flexible Teilnahme von Studierenden an Lehrveranstaltungen, die im Hörsaal oder Seminarraum durchgeführt werden. Hierbei findet die Lehre vor Ort statt, wird aber über eine Webkonferenz auch Teilnehmenden zu Hause zugänglich gemacht. Es kann sich dabei um Vorlesungen, Seminare, Übungen oder andere Formate handeln. Dieses Szenario ist organisatorisch und technisch anspruchsvoll und erfordert wegen der notwendigen Video- und Audiotechnik eine entsprechende technische Ausrüstung. Zudem gelten besondere Datenschutzanforderungen. | ||
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Bei hybriden Lehrveranstaltungen sind die datenschutzrechtlichen Anforderungen des Szenarios "Webkonferenz" von denen des Szenario "Video-Aufnahme" zu unterschieden. Eine Webkonferenz mit Studierenden sollte generell nicht gespeichert werden. Studierende können zudem auch nicht verpflichtet werden, ihre Kamera zu Hause zu aktivieren, auch nicht bei Referaten. Eine sinnvolle Seminarteilnahme ist allerdings nur dann gesichert, wenn wenigstens die Audioverbindung in beide Richtungen besteht. | |||
Eine Videoaufzeichnung (Speicherung) einer Lehrveranstaltung sollte allein Bild, Ton und Präsentation der Lehrenden umfassen. Studierende sollten weder erkennbar mitgefilmt noch stimmlich erkennbar mit aufgenommen werden. Bei in eine Vorlesung integrierte Studierendenreferaten ist die Aufnahme zu unterbrechen und das Szenario Webkonferenz zu verwenden. | |||
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Version vom 9. September 2020, 12:37 Uhr
Hybride Lehrveranstaltungen vor Ort realisieren
Technische Mindestausstattung und Einrichtung
Organisation der Vor-Ort-Teilnahme
Videokonferenzen durchführen
Für die Durchführung einer hybriden Lehrveranstaltung benötigen Sie neben einem Computer im noch weitere technische Mittel. Auf den folgenden Seiten haben wir eine Beispielkonfiguration dieser Hardware so wie eine allgemeine Anleitung zur Einrichtung hinterlegt.
Um überfüllte Hörsäle und Seminarräume zu vermeiden, ist es elementar, dass Sie die individuelle Vor-Ort-Teilnahme der Studierenden schon im Vorfeld organisieren. Dazu bieten sich verschiedene digitale automatisierte Ansätze über ILIAS oder Stud.IP an.
Neben der notwendigen Hardware-Ausstattung ist für eine erfolgreiche Durchführung einer hybriden Lehrveranstaltung auch die Kenntnis über die Einrichtung einer Webkonferenz wichtig.
Datenschutzhinweis
Bei hybriden Lehrveranstaltungen sind die datenschutzrechtlichen Anforderungen des Szenarios "Webkonferenz" von denen des Szenario "Video-Aufnahme" zu unterschieden. Eine Webkonferenz mit Studierenden sollte generell nicht gespeichert werden. Studierende können zudem auch nicht verpflichtet werden, ihre Kamera zu Hause zu aktivieren, auch nicht bei Referaten. Eine sinnvolle Seminarteilnahme ist allerdings nur dann gesichert, wenn wenigstens die Audioverbindung in beide Richtungen besteht. Eine Videoaufzeichnung (Speicherung) einer Lehrveranstaltung sollte allein Bild, Ton und Präsentation der Lehrenden umfassen. Studierende sollten weder erkennbar mitgefilmt noch stimmlich erkennbar mit aufgenommen werden. Bei in eine Vorlesung integrierte Studierendenreferaten ist die Aufnahme zu unterbrechen und das Szenario Webkonferenz zu verwenden.