Portal:Onlinebetrieb/Prüfungen im Onlinebetrieb durchführen/Eine Onlineklausur mittels Videokonferenz beaufsichtigen: Unterschied zwischen den Versionen

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Eine Onlineklausur kann mittels Videokonferenz beaufsichtigt werden. Diese technische Möglichkeit sollte nur bei überschaubaren Prüfungsgruppen genutzt werden. Es muss sichergestellt werden, genügend Aufsichtspersonen während der Videokonferenz bereitzuhalten. Unter datenschutzrechtlichen Aspekten erfolgt die Beaufsichtigung über das universitätseigene Videokonferenzsystem, ohne Aktivierung von Videoaufzeichnungen und ohne Sichtbarkeit der Prüfungsteilnehmer untereinander.
Eine Prüfung '''kann''' mittels Videokonferenz beaufsichtigt werden (beachten Sie aber, dass die [[Portal:Onlinebetrieb/Prüfungen im Onlinebetrieb durchführen|anderen Prüfungsformate]] ohne Videoaufsicht weiterhin möglich sind!). Diese technische Möglichkeit sollte nur bei überschaubaren Prüfungsgruppen genutzt werden oder es müssen Teilgruppen gebildet werden, um der Aufsicht auch nachkommen zu können. Es muss sichergestellt werden, dass genügend Aufsichtspersonen während der Videokonferenz zur Verfügung stehen. Aus Gründen der Systemstabilität sollte die Beaufsichtigung aktuell ausschließlich über WebEx erfolgen.  




== Videoaufsicht mit Webex ==
=== Allgemeine Einstellungen ===
Informationen zu den allgemeinen Einstellungen und der Erstellung einer Webex-Sitzung für bis zu 1000 Teilnehmer finden Sie [[Portal:Onlinebetrieb/Synchrone_Onlineformate/Audio-_und_Videokonferenzen_durchführen/Webinare_mit_Webex_Training_veranstalten#Ein_Meeting_erstellen_und_Teilnehmende_einladen|hier]].
=== Teilgruppensitzungen in Webex anlegen===
Um größere Gruppen von Prüflingen besser verwalten und in kleinere Gruppe unterteilen zu können, bietet sich die Verwendung der Teilgruppen-Funktion in Webex an. Folgen Sie dazu einfach dieser Anleitung:
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Melden Sie sich unter https://mluconf.uni-halle.de an und erstellen Sie einen neuen Videokonferenzraum. Unter diesen Einstellungen ist die Vergabe eines Raumzugangscodes nicht erforderlich.
Das ITZ der MLU Halle-Wittenberg vergibt den Zugang für einen Webex-Account. Schreiben Sie eine E-Mail an webex@itz.uni-halle.de und beantragen Sie formlos einen Account.<br>
'''Wichtig:''' Dies ist nur mit Uni- bzw. UKH-Mailadresse möglich. In kürzester Zeit erhalten Sie eine E-Mail vom ITZ, die Sie bei den nächsten Schritten anleitet. Wenn Sie sich erfolgreich registriert haben, können Sie als „Gastgeber“ Studierende zu einem Meeting einladen.
</li>
<li>
Melden Sie sich unter https://uni-halle.webex.com/webappng/sites/uni-halle/dashboard?siteurl=uni-halle an und legen Sie ein neues Meeting „Prüfung xy“ an.
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Wenn andere Lehrende/Personen auch für die Prüfungsaufsicht zuständig sein sollen, können Sie diese zu '''„Mitgastgebern“''' machen.<br> '''Wichtig:''' Die „Mitgastgeber“ benötigen hierfür einen Webex-Account.
<li>
Starten Sie das Meeting, sodass andere Lehrende und Studierende dem Meeting beitreten können. Klicken Sie anschließend im Teilnehmerbereich die gewünschte/n Person/en mit einem Rechtsklick an. Nun öffnet sich ein Untermenü, wo Sie über den Reiter „Rolle ändern“ Veränderungen vornehmen können.
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online-proctoring-1.png
webex-breakout-1.png
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Suchen Sie im Backend den eben angelegten Videokonferenzraum und öffnen Sie den Menüpunkt Zugriff verwalten.
„Gastgeber“ und „Mitgastgeber“ können über den Menüpunkt „Teilgruppen-Sitzungen“ Untergruppen (auch Breakouträume genannt) anlegen.  
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Fügen Sie '''alle Aufsichtspersonen''' der Liste geteilter Nutzer hinzu und speichern Sie die Änderungen. Sollte eine Aufsichtsperson nicht einzutragen sein, muss sie sich erstmalig am Videokonferenzsystem einloggen. Alle hier hinzugefügten Nutzer können die Videokonferenz selbständig starten, den Beitritt der Prüfungsteilnehmer zulassen und das Kamerabild der Prüfungsteilnehmer sehen.
Wenn Sie den Reiter „Teilgruppen-Sitzung aktivieren“ anklicken, erscheint das Untermenü „Zuweisungen zur Teilgruppensitzung“. Dort haben Sie die Möglichkeit, den Zutritt zu den erstellten Teilgruppensitzungen in drei Modi zu gestalten.  
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online-proctoring-4.png
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Teilen Sie Ihrem Fachbetreuer den Link zum Videokonferenzraum mit, damit der Link im Prüfungsraum eingebunden werden kann. Informieren Sie zusätzlich die Prüfungsteilnehmer über diese Beaufsichtigungsform und die Voraussetzung einer Webcam. Ermöglichen Sie vorab einen Test der Videokonferenz.
Anschließend gelangen Sie in das Hauptmenü Ihrer Teilgruppen-Sitzungen. Dort haben Sie die Möglichkeit, bis zu '''100 Teilgruppen''' einzurichten und die Studierenden dementsprechend zuzuweisen. Zur besseren Übersichtlichkeit empfehlen wir Teilgruppengrößen von bis zu 20 Personen.
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Beschränken Sie vor dem Zutritt der Prüfungsteilnehmer die Zuschauerrechte. Diese Einstellungen werden bei jedem Start der Videokonferenz zurückgesetzt und sind erneut vorzunehmen.
Über den Reiter „Einstellungen“ haben Sie die Möglichkeit, weitere Bedingungen für die Studierenden festzulegen.  
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==Teilgruppensitzungen in Webex beaufsichtigen==
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Für die Beaufsichtigung einer Distanzprüfung über Webex empfehlen wir folgende '''Hinweise''':


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Folgende Einstellungen unterbinden die Sichtbarkeit der Prüfungsteilnehmer untereinander ebenso wie die Nutzung des Chats.
Beschränken Sie vor dem Zutritt der Klausurteilnehmer die Zuschauerrechte. Diese Einstellungen werden bei jedem Start der Videokonferenz zurückgesetzt und sind erneut vorzunehmen. Sie werden auch in die '''Teilgruppensitzungen''' übernommen.
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Die Prüfungsteilnehmer erhalten unter diesen Einstellungen erst dann Zutritt zur Videokonferenz, wenn eine Aufsichtsperson die Videokonferenz gestartet und den Zutritt des Prüfungsteilnehmers zugelassen hat. Vorher befinden sich die Prüfungsteilnehmer im Wartebereich.
Über den Reiter „Anzeigen“ im Hauptmenü haben Sie die Möglichkeit, die Chatfunktion für alle '''Klausurbeteiligten''' auszuschalten. Sie haben dann als „Gastgeber“ bzw. „Mitgastgeber“ nur noch im Teilgruppensitzungsmodus die Möglichkeit, Nachrichten zu verschicken (siehe Punkt 4.)
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online-proctoring-7.png
Zuschauerrechte-2-Bereiche_verwalten.png
Zuschauerrechte-3-Bereiche_verwalten-Chatentfernen.png
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Über den Reiter „Teilnehmer“ im Hauptmenü haben Sie die Möglichkeit, die Chatfunktion für alle '''Klausurteilnehmer''' auszuschalten.
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TN-Chat-ausschalten-1.png
TN-Chat-ausschalten-2.png
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Als „Gastgeber“ bzw. „Mitgastgeber“ haben Sie die Möglichkeit, an einzelne oder auch an alle Klausurteilnehmer Textnachrichten zu verschicken. Diese Funktion steht Ihnen allerdings nur im '''Teilgruppensitzungsmodus''' zur Verfügung.
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Teilgruppennachricht1.png
Teilgruppennachricht2.png
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Ein wichtiges Anliegen von Lehrenden bei der Prüfungsaufsicht besteht darin, dass die/der Lehrende alle Klausurteilnehmer am Bildschirm beaufsichtigen kann, ohne dass diese sich untereinander sehen. Diese Funktionalität existiert in Webex nicht. Allerdings kann mit viel Commitment der Klausurteilnehmer eben dieser Zustand erreicht werden, indem diese über den Reiter „Anzeigen“ im Hauptmenü die Einstellung „Teilnehmervideo anzeigen“ deaktivieren.<br>
'''Wichtig:''' Für die Lehrenden ist es nicht überprüfbar, ob Klausurteilnehmer diesem Wunsch der Deaktivierung tatsächlich nachkommen.
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Teilnehmervideo-deaktivieren.png
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Ein weiteres wichtiges Anliegen bei der Prüfungsaufsicht besteht darin, dass im Verdachtsfall ein Klausurteilnehmer seinen Bildschirm freigeben soll. Das Einsehen des Bildschirminhaltes kann '''nicht''' unbeobachtet von allen anderen Klausurteilnehmern stattfinden. <br>
Eine mögliche Lösung besteht darin, dass sich die Klausurteilnehmer zu Klausurbeginn mit einem Zweit-Gerät (Smartphone, Tablet) parallel in das Meeting einwählen. Über die freigegebene Kamera am Zweit-Gerät kann der Bildschirm des Hauptgeräts betrachtet werden.
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{{Kurztitel}}
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[[Kategorie:Onlinebetrieb]]
[[Kategorie:Onlinebetrieb]]

Aktuelle Version vom 7. Mai 2021, 10:34 Uhr

Eine Prüfung kann mittels Videokonferenz beaufsichtigt werden (beachten Sie aber, dass die anderen Prüfungsformate ohne Videoaufsicht weiterhin möglich sind!). Diese technische Möglichkeit sollte nur bei überschaubaren Prüfungsgruppen genutzt werden oder es müssen Teilgruppen gebildet werden, um der Aufsicht auch nachkommen zu können. Es muss sichergestellt werden, dass genügend Aufsichtspersonen während der Videokonferenz zur Verfügung stehen. Aus Gründen der Systemstabilität sollte die Beaufsichtigung aktuell ausschließlich über WebEx erfolgen.


Videoaufsicht mit Webex

Allgemeine Einstellungen

Informationen zu den allgemeinen Einstellungen und der Erstellung einer Webex-Sitzung für bis zu 1000 Teilnehmer finden Sie hier.

Teilgruppensitzungen in Webex anlegen

Um größere Gruppen von Prüflingen besser verwalten und in kleinere Gruppe unterteilen zu können, bietet sich die Verwendung der Teilgruppen-Funktion in Webex an. Folgen Sie dazu einfach dieser Anleitung:

  1. Das ITZ der MLU Halle-Wittenberg vergibt den Zugang für einen Webex-Account. Schreiben Sie eine E-Mail an webex@itz.uni-halle.de und beantragen Sie formlos einen Account.
    Wichtig: Dies ist nur mit Uni- bzw. UKH-Mailadresse möglich. In kürzester Zeit erhalten Sie eine E-Mail vom ITZ, die Sie bei den nächsten Schritten anleitet. Wenn Sie sich erfolgreich registriert haben, können Sie als „Gastgeber“ Studierende zu einem Meeting einladen.
  2. Melden Sie sich unter https://uni-halle.webex.com/webappng/sites/uni-halle/dashboard?siteurl=uni-halle an und legen Sie ein neues Meeting „Prüfung xy“ an.
  3. Wenn andere Lehrende/Personen auch für die Prüfungsaufsicht zuständig sein sollen, können Sie diese zu „Mitgastgebern“ machen.
    Wichtig: Die „Mitgastgeber“ benötigen hierfür einen Webex-Account.
  4. Starten Sie das Meeting, sodass andere Lehrende und Studierende dem Meeting beitreten können. Klicken Sie anschließend im Teilnehmerbereich die gewünschte/n Person/en mit einem Rechtsklick an. Nun öffnet sich ein Untermenü, wo Sie über den Reiter „Rolle ändern“ Veränderungen vornehmen können.
  5. „Gastgeber“ und „Mitgastgeber“ können über den Menüpunkt „Teilgruppen-Sitzungen“ Untergruppen (auch Breakouträume genannt) anlegen.
  6. Wenn Sie den Reiter „Teilgruppen-Sitzung aktivieren“ anklicken, erscheint das Untermenü „Zuweisungen zur Teilgruppensitzung“. Dort haben Sie die Möglichkeit, den Zutritt zu den erstellten Teilgruppensitzungen in drei Modi zu gestalten.
  7. Anschließend gelangen Sie in das Hauptmenü Ihrer Teilgruppen-Sitzungen. Dort haben Sie die Möglichkeit, bis zu 100 Teilgruppen einzurichten und die Studierenden dementsprechend zuzuweisen. Zur besseren Übersichtlichkeit empfehlen wir Teilgruppengrößen von bis zu 20 Personen.
  8. Über den Reiter „Einstellungen“ haben Sie die Möglichkeit, weitere Bedingungen für die Studierenden festzulegen.

Teilgruppensitzungen in Webex beaufsichtigen

    Für die Beaufsichtigung einer Distanzprüfung über Webex empfehlen wir folgende Hinweise:
  1. Beschränken Sie vor dem Zutritt der Klausurteilnehmer die Zuschauerrechte. Diese Einstellungen werden bei jedem Start der Videokonferenz zurückgesetzt und sind erneut vorzunehmen. Sie werden auch in die Teilgruppensitzungen übernommen.
  2. Über den Reiter „Anzeigen“ im Hauptmenü haben Sie die Möglichkeit, die Chatfunktion für alle Klausurbeteiligten auszuschalten. Sie haben dann als „Gastgeber“ bzw. „Mitgastgeber“ nur noch im Teilgruppensitzungsmodus die Möglichkeit, Nachrichten zu verschicken (siehe Punkt 4.)
  3. Über den Reiter „Teilnehmer“ im Hauptmenü haben Sie die Möglichkeit, die Chatfunktion für alle Klausurteilnehmer auszuschalten.
  4. Als „Gastgeber“ bzw. „Mitgastgeber“ haben Sie die Möglichkeit, an einzelne oder auch an alle Klausurteilnehmer Textnachrichten zu verschicken. Diese Funktion steht Ihnen allerdings nur im Teilgruppensitzungsmodus zur Verfügung.
  5. Ein wichtiges Anliegen von Lehrenden bei der Prüfungsaufsicht besteht darin, dass die/der Lehrende alle Klausurteilnehmer am Bildschirm beaufsichtigen kann, ohne dass diese sich untereinander sehen. Diese Funktionalität existiert in Webex nicht. Allerdings kann mit viel Commitment der Klausurteilnehmer eben dieser Zustand erreicht werden, indem diese über den Reiter „Anzeigen“ im Hauptmenü die Einstellung „Teilnehmervideo anzeigen“ deaktivieren.
    Wichtig: Für die Lehrenden ist es nicht überprüfbar, ob Klausurteilnehmer diesem Wunsch der Deaktivierung tatsächlich nachkommen.
  6. Ein weiteres wichtiges Anliegen bei der Prüfungsaufsicht besteht darin, dass im Verdachtsfall ein Klausurteilnehmer seinen Bildschirm freigeben soll. Das Einsehen des Bildschirminhaltes kann nicht unbeobachtet von allen anderen Klausurteilnehmern stattfinden.
    Eine mögliche Lösung besteht darin, dass sich die Klausurteilnehmer zu Klausurbeginn mit einem Zweit-Gerät (Smartphone, Tablet) parallel in das Meeting einwählen. Über die freigegebene Kamera am Zweit-Gerät kann der Bildschirm des Hauptgeräts betrachtet werden.