Urheberrechtlich relevante Handlung

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Zu den urheberrechtlich relevanten Handlungen zählen bspw. das Kopieren (=Vervielfältigung) oder das Zurverfügungstellen von Werken im Internet (=Öffentliche Zugänglichmachung).

Urheberrechtlich nicht relevant ist der reine Werkgenuss, also das Anschauen von Filmen, Lesen von Bücher, Hören von Musik usw. Diese Handlungen greifen nicht in die Rechte von Urhebern ein.

Weiterführend zum Werkgenuss auf irights.info:

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