Urheberrecht: Unterschied zwischen den Versionen

Wiki
K (1 Version: Seiten aus dem internen Wiki)
Keine Bearbeitungszusammenfassung
Zeile 1: Zeile 1:
Das Urheberrecht regelt die Rechtsbeziehungen, die künstlerische, literarische und wissenschaftliche Werke betreffen. Es umfasst auch die Rechte der ausübenden Künstler und Produzenten. Es werden die Rechte des Urhebers geregelt, Schranken für die erlaubnisfreie Nutzung aufgestellt sowie die Durchsetzung des Urheberrechts normiert. Das Urheberrecht ist Teil des Immaterialgüterrechts, zu dem auch gewerbliche Schutzrechte (z. B. Marken-, Patent-, Geschmacksmusterrecht) gehören. Der Begriff "Urheberrecht" bezeichnet zum einen das subjektive Recht des Urhebers in Bezug auf sein Werk, zum anderen objektiv die Menge der Rechtsnormen auf diesem Gebiet.<ref>Wandtke, Urheberrecht, S. 16 Rn 37</ref>
Das Urheberrecht regelt die Rechtsbeziehungen, die künstlerische, literarische und wissenschaftliche Werke betreffen. Es umfasst auch die Rechte der ausübenden Künstler und Produzenten. Es werden die Rechte des Urhebers geregelt, Schranken für die erlaubnisfreie Nutzung aufgestellt sowie die Durchsetzung des Urheberrechts normiert. Das Urheberrecht ist Teil des Immaterialgüterrechts, zu dem auch gewerbliche Schutzrechte (z. B. Marken-, Patent-, Geschmacksmusterrecht) gehören. Der Begriff "Urheberrecht" bezeichnet zum einen das subjektive Recht des Urhebers in Bezug auf sein Werk, zum anderen objektiv die Menge der Rechtsnormen auf diesem Gebiet.<ref>Wandtke, Urheberrecht, S. 16 Rn 37</ref> Die untenstehende Gliederung bietet den Einstieg zu den verschiedenen Themenkomplexen. Die [[:Kategorie:Urheberrecht|Kategorie Urheberrecht]] listet alle Seiten auf, die in diesem Wiki dem Rechtsgebiet Urheberrecht zugeordnet sind.
 
Die untenstehende Gliederung bietet den Einstieg zu den verschiedenen Themenkomplexen. Die [[:Kategorie:Urheberrecht|Kategorie Urheberrecht]] listet alle Seiten auf, die in diesem Wiki dem Rechtsgebiet Urheberrecht zugeordnet sind.


*[[Werk]]
*[[Werk]]
Zeile 21: Zeile 19:
*[[Häufige Fragen zum Urheberrecht]]
*[[Häufige Fragen zum Urheberrecht]]
*[[Literatur]]
*[[Literatur]]


<hr>
<hr>

Version vom 5. Oktober 2013, 21:58 Uhr

Das Urheberrecht regelt die Rechtsbeziehungen, die künstlerische, literarische und wissenschaftliche Werke betreffen. Es umfasst auch die Rechte der ausübenden Künstler und Produzenten. Es werden die Rechte des Urhebers geregelt, Schranken für die erlaubnisfreie Nutzung aufgestellt sowie die Durchsetzung des Urheberrechts normiert. Das Urheberrecht ist Teil des Immaterialgüterrechts, zu dem auch gewerbliche Schutzrechte (z. B. Marken-, Patent-, Geschmacksmusterrecht) gehören. Der Begriff "Urheberrecht" bezeichnet zum einen das subjektive Recht des Urhebers in Bezug auf sein Werk, zum anderen objektiv die Menge der Rechtsnormen auf diesem Gebiet.[1] Die untenstehende Gliederung bietet den Einstieg zu den verschiedenen Themenkomplexen. Die Kategorie Urheberrecht listet alle Seiten auf, die in diesem Wiki dem Rechtsgebiet Urheberrecht zugeordnet sind.


  1. Wandtke, Urheberrecht, S. 16 Rn 37
Alert Die Inhalte dieser Seite stellen eine allgemeine Information und keine Rechtsberatung dar. Sie können diese nicht ersetzen. Trotz sorgfältiger Recherche wird keine Garantie für die Richtigkeit der Inhalte übernommen. Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg wenden sich für Rechtsauskünfte Forschung oder Lehre betreffend bitte an das Justitiariat der Universität.