FAQ Fernprüfungsordnung

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Welche Prüfungen sind von der neuen Ordnung für die Durchführung von elektronischen Fernprüfungen an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg betroffen und welche nicht?
Werde ich bei den Fernprüfungen durch das LLZ betreut?
Was ist mit bestehenden Prüfungsanmeldungen? Verlieren diese ihre Gültigkeit?
Kann ich eine angemeldete unbeaufsichtigte ePrüfung in eine (beaufsichtigte) Fernklausur gemäß der Fernprüfungsordnung kurzfristig umwandeln?
Kann ich eine bisher als (unbeaufsichtigte) Online-Klausur geplante Prüfung weiterhin durchführen?
Ist es zulässig, diejenigen Studierenden, die eine Fernprüfung ablehnen (z.B. wegen fehlender Videokamera), alternativ mündlich zu prüfen?