Creative Commons

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Definition

Creative Commons (abgekürzt CC; englisch für schöpferisches Gemeingut) ist eine gemeinnützige Organisation, die sechs Lizenzmodelle ausgearbeitet hat, welche es auf einfache, standardisierte Art und Weise ermöglichen, die Erlaubnis zur Nutzung und Verbreitung (ggf. Weiterverarbeitung) eines urheberrechtlich geschützten Werkes zu erteilen.[1] Gerade bei der Verwendung digitaler Inhalte, die im Internet veröffentlicht werden, bietet die explizite Kennzeichnung mit CC-Lizenzen potentiellen Nutzern mehr Sicherheit im Umgang mit medialen Inhalten. Urheber können die von Creative Commons erarbeiteten Lizenzverträge übernehmen und damit klarstellen, was mit ihren kreativen Werken geschehen darf und was nicht. Die folgenden sechs Lizenzen sind von den Creative Commons entworfen und zur allgemeinen Verwendung zur Verfügung gestellt worden:

Lizenzmodelle der Creative Commons
Grafik Bezeichnung Kurzbeschreibung Vertragstext
cc by Attribution (Namensnennung) Licence Deed cc by Vertragstext cc by
cc by sa Attribution ShareAlike (Namensnennung-Weitergabe unter gleichen Bedingungen) Licence Deed cc by sa Vertragstext cc by sa
cc by nd Attribution NoDerivatives (Namensnennung-Keine Bearbeitung) Licence Deed cc by nd Vertragstext cc by nd
cc by nc Attribution NonCommercial (Namensnennung-Nicht kommerziell) Licence Deed cc by nc Vertragstext cc by nc
cc by nc sa Attribution NonCommercial ShareAlike (Namensnennung-Nicht kommerziell-Weitergabe unter gleichen Bedingungen) Licence Deed cc by nc sa Vertragstext cc by nc sa
cc by nc nd Attribution NonCommercial NoDerivatives (Namensnennung-Nicht kommerziell-Keine Bearbeitung) Licence Deed cc by nc sa Vertragstext cc by nc sa

Welche Lizenz enthält was?

Die aktuelle Version (Februar 2014) ist 4.0. Sie existieren in sog. „ported“ (länderspezifischen) und „unported“ (länderübergreifenden) Varianten. Alle sechs Lizenzen erlauben es dem Nutzer, das damit gekennzeichnete Werk zu vervielfältigen, weiterzuverbreiten und öffentlich vorzuführen. Darüber hinaus können Werke unter den Lizenzen BY (by = Namensnennung), BY SA (SA = share alike = Weitergabe unter gleichen Bedingungen), BY NC (NC = noncommercial = nicht kommerziell) und BY NC SA auch bearbeitet und mit anderen Werken kombiniert werden. Die mit dem Zusatz SA gekennzeichneten Lizenzen verlangen, dass Werke, die unter Verwendung eines CC-lizensierten Originals entstanden sind unter derselben Lizenz veröffentlicht werden müssen. So muss z. B. eine Grafik, die aus Teilen mehrerer anderer Grafiken oder Fotos entstanden ist, von denen eine unter CC BY NC SA lizensiert war, ebenfalls mit dieser Lizenz veröffentlicht werden. Die neue Grafik kann dann nicht kommerziell verwertet werden.

Übersicht über die Inhalte der sechs Lizenzmodelle der Creative Commons

Aus der obenstehenden Tabelle ergibt sich zum einen, welche Möglichkeiten zur Rechteerteilung Lizenzgeber mit Hilfe der standardisierten CC-Lizenzen haben. Zum anderen können Nutzer der Kennzeichnung eines Werkes mit den Symbolen oder Kürzeln entnehmen, wie und unter welchen Bedingungen sie ein unter CC lizensiertes Werk verwenden dürfen. Dies erhöht die Rechtssicherheit im Umgang mit digitalen Inhalten und der Einsatz von Symbolen verbessert die Fassbarkeit der rechtlichen Inhalte auch für Laien.

Eigene Inhalte mit CC lizenzieren

Für Urheber, die ihre Werke unter einer der CC-Lizenzen veröffentlichen möchten, stellt die Website der Creative Commons einen Generator zur Verfügung, der die entsprechende Grafik mit Links auf den Lizenztext als HTML-Code zur Einbindung auf Websites, Blogs und dergleichen erzeugt. Nutzer, die unter CC lizensierte Werke verwenden wollen, müssen die daran geknüpften Bedingungen erfüllen. Außer der für alle sechs Lizenztypen obligatorischen Namensnennung des Urhebers (wobei hier auch Nicknames oder Initialen verwendet werden können, wenn der richtige Name nicht bekannt ist) gehören dazu:

  • der Name/die Bezeichnung des Werkes,
  • die korrekte Bezeichnung der Lizenz, inkl. der Version und Länderkennzeichnung (soweit es sich um eine „ported“ Variante handelt) und ein Link zum Lizenztext,
  • die (verlinkte) Quelle des Originals
  • und ein Hinweis auf die Art der Änderungen, die (soweit erlaubt) vorgenommen wurden.


Die korrekte Referenzierung

Beispiel 1: Bild mit CC BY 2.0

Diese Bild und seine Bildunterschrift zeigen beispielhaft, wie eine den Creative Commons entsprechende Kennzeichnung einer Grafik aussehen könnte.

Die Grafik steht unter der Creative Commons BY SA Lizenz. Das bedeutet, dass die Grafik (auch für kommerzielle Zwecke) weiterverwendet und bearbeitet werden kann, dass aber alle daraus resultierenden Werke ebenfalls unter der CC BY SA Lizenz veröffentlicht werden müssen. Das SA (= share alike) stellt damit sicher, dass auch Bearbeitungen des ursprünglichen Werkes weiterhin der Öffentlichkeit zur Weiterverwendung zur Verfügung stehen.

Die Kennzeichnung an der Grafik enthält den Namen des Werkes mit einem hinterlegten Link auf die Quelle der Grafik, den Namen des Urhebers, die Bezeichnung der Lizenz und einen Link auf den Lizenztext. Da die Grafik nicht verändert wurde, entfällt ein Hinweis darauf.

Beispiel 2: Kennzeichnung einer Abbildung unter Creative Commons Lizenz auf Wikipedia

Lizenzbestandteile


  1. Name des Urhebers
  2. Bezeichnung des Werkes
  3. Bezeichnung der Lizenz
  4. Link zum Lizenztext
  5. Quelle (hier: da es sich um einen Upload vom Urheber handelt, kann es zwar angegeben, aber nicht verlinkt werden)
  6. Änderungen

Die Medienseiten der Wikipedia enthalten sehr ausführliche Informationen zu den Medien, so auch zur Versionsgeschichte und den Lizenzbedingungen. Eine so ausführliche Darstellung ist in der Regel nicht notwendig. Die verkürzten Angaben in der Bildunterschrift enthalten auch die notwendigen Angaben.


Beispiel 3: Kennzeichnung eines Textes unter Creative Commons Lizenz

Wann gilt "Zitatrecht" und wann der "Wissenschaftsparagraph"?

Zitatrecht und Wissenschaftsparagraph sind für unterschiedliche Anwendungsfälle geschaffen. Während das Zitatrecht generell die freie geistige Auseinandersetzung, Kritik und gesellschaftlichen Diskurs über Werke ermöglichen soll, stellt § 52a UrhG sicher, dass die Interessen von Unterricht und Wissenschaft auch bei der Verwendung moderner Kommunikationsmethoden gewahrt bleiben und bildet eine Ausnahme vom Recht der öffentlichen Zugänglichmachung. Er bildet das digitale Pendant zu § 53 UrhG (Privatkopie), der die Ausnahmen vom Vervielfältigungsrecht des Urhebers regelt.

Das Zitat dient dem Beleg, der Veranschaulichung, Rezension, gedanklichen Auseinandersetzung, etc. mit der Quelle in einem eigenen Werk. Die bloße Übernahme des Zitats, ohne darauf näher einzugehen oder ohne dass eine innere Verbindung zum neuen Werk besteht, ist nicht erlaubt. Grundsätzlich können Zitate in allen Werkformen auftreten und sind nicht an eine bestimmte Form der Verwertung gebunden (digital oder analog). Beispiel: Übernahme eines Textteils aus einem wissenschaftlichen Fachbuch in eine Dissertationsschrift, als Beleg für eine aufgeführte Meinung oder Vorführung eines kurzen Filmausschnitts in einer Vorlesung, der dann ausführlich besprochen wird.

Demgegenüber ermöglicht der "Wissenschaftsparagraph" die Vervielfältigung und Weitergabe von Werken unter sehr engen Voraussetzungen, ohne dass eine Auseinandersetzung damit erfolgen muss. Insbesondere können analoge Quellen digitalisiert und Schülern oder Studierenden online, z. B. in einer Lernplattform zur Verfügung gestellt werden. Hierbei geht es um eine reine Kopie, die online zum Zwecke des Unterrichts oder der Forschung zur Verfügung gestellt wird. Beispiel: Der Professor scannt fünf Seiten aus einem Standardlehrbuch ein und stellt diese für seine Studierenden in einem passwortgeschützten Raum der Lernplattform ein, damit diese sich vor der nächsten Veranstaltung damit beschäftigen können.

Zwischen beiden Ausnahmetatbeständen könnte es theoretisch im digitalen Bereich (z. B. passwortgeschützte Onlinekurse) zu Überschneidungen kommen.

Quelle: Auszug (6) aus "Fragen aus der Praxis zum Urheberrecht" (2)(5) von Ulrike Grabe (1), lizenziert unter CC BY NC SA 3.0 de (3)(4).

Für Texte, die unter einer der Creative Commons Lizenzen veröffentlicht wurden, gelten dieselben Bedingungen für die Kennzeichnung wie für Bilder, Fotographien oder andere Werksarten. Auch hier müssen

  1. Name des Urhebers
  2. Bezeichnung des Werkes
  3. Bezeichnung der Lizenz
  4. Link zum Lizenztext
  5. verlinkte Quelle und
  6. Änderungen

aufgeführt werden.

Beispiel 4: dieses Wiki

Die Texte dieses Wikis stehen unter der CC BY NC SA Lizenz. Den Hinweis darauf und einen Vorschlag zur Art und Weise der Kennzeichnung bei Weiterverwendung der Texte findet man am Ende der Seite (im hellgrauen Bereich) direkt oberhalb des Impressums.

Unter Creative Commons lizensierte Werke (Bilder, Texte, Video, Ton, etc.) bilden eine gute Quelle für Material, das zu Unterrichtszwecken oder in der Universitätslehre eingesetzt werden kann, ohne dass dafür Lizenzgebühren gezahlt werden müssten.

Weitere Beispiele

Weitere Beispiele zur Attribuierung CC-lizenzierten Materials finden Sie auf der Seite "Best Practices for Attribution" der Creative Commons Organisation.

Creative Commons Material finden

Einen Ausgangspunkt für die Suche nach Fotos oder Grafiken bietet die Suchmaschine CC Search der Creative Commons, die mehrere Quellen entsprechend der eingestellten Vorgaben auswertet.

Suchmaske auf creativecommons.org

Eine Weitere Möglichkeit bieteten die Suchoptionen der Google-Bildersuche, bei der die Art der Lizenziertung ausgewählt werden kann.

Google Bildersuche
Goolge Bildersuche Suchoptionen

Material: CC Memory und CC Cheat Sheet

CC Memory

Ccmemory preview.png

Am LLZ wurde ein Memory-Spiel entwickelt, mit dem es möglich ist, die Lizenzen und ihre Bedingungen zu vermitteln. Auf jeweils zusammengehörenden Bildern finden sich die Lizenzbezeichnung und die zugehörigen Informationen.
Das Spiel steht unter einer CC BY 2.0 Lizenz.

Das Spiel kann in mehreren Versionen heruntergeladen werden:

CC Cheat Sheet

Cc-cheatsheet preview.png

Um die Informationen zu den Creative Commons Lizenzen schnell zur Hand zu haben, haben wir zusätzlich ein Cheat Sheet (ein Blatt zum schnellen abgucken) entwickelt, das im Postkartenformat die Lizenzarten und Hinweise zur korrekten Referenzierung enthalten.
Das Cheat Sheet steht unter einer CC BY 2.0 Lizenz.

Das Cheat Sheet kann in mehreren Versionen heruntergeladen werden:

Ergänzende Informationen

Im Blog des @LLZ finden Sie den Artikel "Streitfall „Nicht Kommerziell“ bei Creative Commons Lizenzen" (14.04.2014), der sich mit der Behandlung der Option "Nicht Kommerziell" der Creative Commons Lizenzen in einem Urteil des Landgerichts Köln beschäftigt.



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