Zu den urheberrechtlich relevanten Handlungen zählen bspw. das Kopieren (=Vervielfältigung) oder das Zurverfügungstellen von Werken im Internet (=Öffentliche Zugänglichmachung).
Urheberrechtlich nicht relevant ist der reine Werkgenuss, also das Anschauen von Filmen, Lesen von Bücher, Hören von Musik usw. Diese Handlungen greifen nicht in die Rechte von Urhebern ein.
Weiterführend zum Werkgenuss auf irights.info:
- Teil 1: Youtube, kinox.to & Co.: Filme gucken im Internet
- Teil 2: Youtube & Co. – Abgreifen und Speichern von Video-Streams
- Teil 3: Youtube & Co. – Darf ich Videos in meine Webseite einbetten?
Die Inhalte dieser Seite stellen eine allgemeine Information und keine Rechtsberatung dar. Sie können diese nicht ersetzen. Trotz sorgfältiger Recherche wird keine Garantie für die Richtigkeit der Inhalte übernommen. Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg wenden sich für Rechtsauskünfte Forschung oder Lehre betreffend bitte an das Justitiariat der Universität. |