Verwertungsgesellschaften nehmen kollektiv die Rechte einer großen Anzahl von Urhebern gegenüber Nutzern, insb. in Fällen der Zweitverwertung oder der Verwertung im Rahmen gesetzlicher Erlaubnisse wahr. Ihre Rechte und Pflichten werden durch das Verwertungsgesellschaftengesetz (VVG) geregelt