Verwertungsgesellschaften

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Verwertungsgesellschaften nehmen kollektiv die Rechte einer großen Anzahl von Urhebern gegenüber Nutzern, insb. in Fällen der Zweitverwertung oder der Verwertung im Rahmen gesetzlicher Erlaubnisse wahr. Ihre Rechte und Pflichten werden durch das Verwertungsgesellschaftengesetz (VVG) geregelt.

Die Rechte für einzelne Werkarten werden von verschiedenen Verwertungsgesellschaften wahrgenommen. So nimmt z. B. die GEMA (Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte) die Rechte der Urheber an Musikwerken wahr und die VG WORT Rechte an Sprachwerken. Eine Liste der Verwertungsgesellschaften in Deutschland finden Sie beim Deutschen Patent- und Markenamt.

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