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Version vom 2. Oktober 2013, 21:58 Uhr
Als gemeinfrei werden Werke bezeichnet, die nicht mehr unter den Urheberrechtsschutz fallen, weil die Schutzdauer abgelaufen ist (allgemein 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers), oder die nie unter dem Schutz des Urheberrechts standen, weil sie davon ausgenommen sind (z. B. amtliche Werke).