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Um den freien Zugang zu Offene Bildungsressourcen zu ermöglichen, werden sie von der Urheberin oder dem Urheber unter freien Lizenzen veröffentlicht. Diese Lizenzverträge ersetzen allerdings nicht das allgemein gültige Urheberrecht, sondern dienen als Erweiterung. Das Urheberrecht regelt die Weitergabe erstellter Materialien unter dem Grundsatz „alle Rechte vorbehalten“, was eine Änderung, Verbreitung oder Wiederveröffentlichung der Inhalte untersagt. Die offene Lizenzierung der Bildungsmedien hingegen ermöglicht den freien Zugang, Verarbeitung und Weitergabe des lizenzierten Materials.<ref>Weitzmann, John H. (2017). Offene Bildungsressourcen (OER) in der Praxis. 2. Auflage. Medienanstalt. S. 25 ff.</ref>
Um den freien Zugang zu Offene Bildungsressourcen zu ermöglichen, werden sie von der Urheberin oder dem Urheber unter freien Lizenzen veröffentlicht. Diese Lizenzverträge ersetzen allerdings nicht das allgemein gültige Urheberrecht, sondern dienen als Erweiterung. Das Urheberrecht regelt die Weitergabe erstellter Materialien unter dem Grundsatz „alle Rechte vorbehalten“, was eine Änderung, Verbreitung oder Wiederveröffentlichung der Inhalte untersagt. Die offene Lizenzierung der Bildungsmedien hingegen ermöglicht den freien Zugang, Verarbeitung und Weitergabe des lizenzierten Materials.<ref>Weitzmann, John H. (2017). Offene Bildungsressourcen (OER) in der Praxis. 2. Auflage. Medienanstalt. S. 25 ff.</ref>
„Erforderlich ist für OER […], dass der Rechteinhaber dem Nutzer zumindest diejenigen Rechte einräumt, die dieser braucht, um von den Nutzungsfreiheiten, die OER ausmachen, Gebrauch machen zu können.“<ref>Weitzmann, John H. (2017). Offene Bildungsressourcen (OER) in der Praxis. 2. Auflage. Medienanstalt. S. 10.</ref>   
„Erforderlich ist für OER […], dass der Rechteinhaber dem Nutzer zumindest diejenigen Rechte einräumt, die dieser braucht, um von den Nutzungsfreiheiten, die OER ausmachen, Gebrauch machen zu können.“<ref>Weitzmann, John H. (2017). Offene Bildungsressourcen (OER) in der Praxis. 2. Auflage. Medienanstalt. S. 10.</ref>   
Welche Lizenzen die Urheberin oder der Urheber dafür nutzt und inwieweit sie oder er die Weiternutzung darüber einschränkt, ist ihr oder ihm überlassen. Gängige Lizenzen sind die Creative Common Public Licenses, kurz CC. Hierbei handelt es sich um eine Zusammenstellung von standardisierten Lizenzverträgen, die durch die Non-Profit-Organisation Creative Commons erarbeitet wurden. Sie dienen als Hilfestellung für Urhebende und andere Rechteinnehabende für eine rechtlich gesicherte Veröffentlichung selbst erstellter Inhalte und deren Weitergabe an oder durch andere. Unter der Verwendung der Lizenzen können die Inhalte zur Nutzung freigeben und im Rahmen der Lizenzbestimmungen öffentlich nutzbar gemacht werden. Nicht alle CC Lizenzen sind für offene Bildungsressourcen geeignet, da sie die weitere Nutzung zum Teil stark einschränken und damit der eigentliche Gedanke der Bildungsliberalisierung nicht verfolgt wird. Dazu gehören die NC und ND Lizenzen. Weiterführende Informationen sind im LLZ Wiki unter dem Begriff [[Creative Commons]] zu finden. (https://de.creativecommons.org/)
Welche Lizenzen die Urheberin oder der Urheber dafür nutzt und inwieweit sie oder er die Weiternutzung darüber einschränkt, ist ihr oder ihm überlassen. Gängige Lizenzen sind die Creative Common Public Licenses, kurz CC. Hierbei handelt es sich um eine Zusammenstellung von standardisierten Lizenzverträgen, die durch die Non-Profit-Organisation Creative Commons erarbeitet wurden. Sie dienen als Hilfestellung für Urhebende und andere Rechteinnehabende für eine rechtlich gesicherte Veröffentlichung selbst erstellter Inhalte und deren Weitergabe an oder durch andere. Unter der Verwendung der Lizenzen können die Inhalte zur Nutzung freigeben und im Rahmen der Lizenzbestimmungen öffentlich nutzbar gemacht werden. Nicht alle CC Lizenzen sind für offene Bildungsressourcen geeignet, da sie die weitere Nutzung zum Teil stark einschränken und damit der eigentliche Gedanke der Bildungsliberalisierung nicht verfolgt wird. Dazu gehören die NC und ND Lizenzen. Weiterführende Informationen sind im LLZ Wiki unter dem Begriff [[Creative Commons]] zu finden. <ref>https://de.creativecommons.org</ref>


== Veröffentlichung ==
== Veröffentlichung ==

Version vom 17. Oktober 2019, 08:55 Uhr

Logo der Open Educational Resources (CC BY 3.0 - Jonathas Mello)

Offene Bildungsressourcen (engl.: Open Educational Resources) bezeichnen Lehr-, Lern- und Forschungsmaterialien in jeglicher Form, ob digital oder analog, die unter einer freien Lizenz veröffentlicht oder gemeinfrei (Public Domain) für andere nutzbar gemacht wurden. Die Vervielfachung, Bearbeitung und Verbreitung kann je nach gewählter Lizenzierung mit oder ohne geringfügige Einschränkungen erfolgen und ist kosten- sowie barrierefrei. Offene Bildungsressourcen schließen jegliche Medienformate wie Grafiken, Fotos, Texte, Videos, Arbeits- und Kursmaterialien sowie Software, digitale Tools und Techniken ein, welche die Nutzung und technische Verbreitung von Lerncontent unterstützen.[1] Das Hauptanliegen der OER-Bewegung ist die Liberalisierung von Bildung durch einen inklusiven und chancengerechten Zugang zu Bildungs- und Forschungsressourcen.[2] Die Zielstellungen der Bewegung beschränken sich nicht nur auf die technische und barrierefreie Bereitstellung der offenen Bildungsressourcen und ihren rechtlichen Gebrauch, sondern thematisieren auch wirtschaftliche Aspekte ihrer Implikation und die Förderung von Kompetenzen seitens der Akteure sowie eine nachhaltige Verankerung der OER.[3]

Grundprinzipien offener Bildungsmaterialien

Die Merkmale der Offenheit von Bildungsmaterialien wurden von David Wiley als die „5r“ zusammengefasst und im Deutschen wie folgt als 5V der Offenheit übersetzt:[4]

  1. Verwahren/Vervielfältigen (Kopien erstellen, behalten und unlimitierter Zugriff [Download und Speicherung])
  2. Verwenden (Einsatz der Medien für eigene Zwecke [Lehre, Website etc.])
  3. Verarbeiten (Inhalte dürfen zur Anpassung abgewandelt, bearbeitet und umgestaltet werden [Niveau einer Prüfungsleistung anheben])
  4. Vermischen (Inhalte dürfen zur Weiterentwicklung kombiniert werden [Einfügen von Bildern in ein Arbeitsblatt])
  5. Verbreiten (Nutzer ist zur Weitergabe und Verarbeitung der Inhalte berechtigt [Weitergabe im Kollegium])

OER-Angebote

OER-Angebote

Das Angebot freier Bildungsressourcen ist groß und mittlerweile in allen Bildungsbereichen verfügbar, ob Schul-, Hochschul-, Weiter- oder Berufsausbildung. Die Medienformate reichen vom einfachen Schulbuch im Unterricht bis zu Online-Kursen in der Hochschulbildung (Weitzmann, 2014, 5). Eine zentrale Plattform für OER existiert nicht, da dies gegen das freie, offene und vielfältige Verständnis der Open-Bewegung sprechen würde.[5] Der Austausch offener Bildungsressourcen kann auf Internetplattformen verschiedener nationaler und internationaler OER-Initiativen oder Projekten erfolgen. Die Organisation der Materialien kann entweder als Repository oder als Referatory erfolgen. Bei einem Repository kann der Nutzer direkt auf gespeicherte Inhalte zugreifen, während das Referatory eine Liste von Links beinhaltet, die zu den entsprechenden Seiten und Inhalten weiterleiten.

Die Angebote unterscheiden sich hinsichtlich ihrer fachlichen Ausrichtung, der Art von angebotenen Medien oder der angesprochenen Zielgruppe. Um Nutzenden einen Überblick zur nationalen und internationalen Ausbreitung der OER-Bewegung und OER-Angeboten zu geben, konzipierte die UNESCO eine OER-Worldmap und speziell für den deutschen Raum den OER-Atlas. Sie geben Aufschluss darüber, welche Services, Projekte und Organisationen es bereits gibt und welche thematischen Schwerpunkte sie bedienen. Der Index zu OER in den verschiedenen Handlungsfeldern hilft der Nutzerin oder dem Nutzer dabei, themenspezifisch bestimmte OER zu finden. Beide Karten sind über die Seite der Deutschen UNESCO-Kommission abrufbar.

Beispiele für OER-Initiativen und -Projekte

Standardisierte Schnittstellen für den Materialaustausch werden für den deutschsprachigen Raum vor allem durch den Deutschen Bildungsserver und die Bundeszentrale für politische Bildung gefördert. Beispiele für OER-Projekte des Deutschen Bildungsservers sind ELIXIER und Edutags.[6]

Über ELIXIER erhalten Nutzende Zugriff auf eine umfangreiche Sammlung von Bildungsmedien aus verschiedenen Bildungsservern. Dabei kann gezielt nach speziellen Thematiken und Anforderungsniveaus gesucht werden. Alle Medien werden vor der Bereitstellung auf ihre Qualität geprüft, stellen also eine gesicherte Informationsquelle dar. ELIXIER fokussiert hierbei Materialien für den Schulunterricht.

Edutags dient der Suche, dem Austausch und Verbreitung von nützlichen Weblinks zu weiteren Offenen Bildungsressourcen unter Lehrenden. Die Plattform bietet jedem Mitglied als privates Arbeitswerkzeug zudem die Möglichkeit, eigene Materialsammlungen anzulegen und thematisch zu ordnen. Da Edutags mit OER-Produzenten kooperiert, stehen auch Lehr-, Lern und Forschungsmaterial zur freien Verfügung bereit.

Lizenzierung

CC-Lizenzen

Um den freien Zugang zu Offene Bildungsressourcen zu ermöglichen, werden sie von der Urheberin oder dem Urheber unter freien Lizenzen veröffentlicht. Diese Lizenzverträge ersetzen allerdings nicht das allgemein gültige Urheberrecht, sondern dienen als Erweiterung. Das Urheberrecht regelt die Weitergabe erstellter Materialien unter dem Grundsatz „alle Rechte vorbehalten“, was eine Änderung, Verbreitung oder Wiederveröffentlichung der Inhalte untersagt. Die offene Lizenzierung der Bildungsmedien hingegen ermöglicht den freien Zugang, Verarbeitung und Weitergabe des lizenzierten Materials.[7] „Erforderlich ist für OER […], dass der Rechteinhaber dem Nutzer zumindest diejenigen Rechte einräumt, die dieser braucht, um von den Nutzungsfreiheiten, die OER ausmachen, Gebrauch machen zu können.“[8] Welche Lizenzen die Urheberin oder der Urheber dafür nutzt und inwieweit sie oder er die Weiternutzung darüber einschränkt, ist ihr oder ihm überlassen. Gängige Lizenzen sind die Creative Common Public Licenses, kurz CC. Hierbei handelt es sich um eine Zusammenstellung von standardisierten Lizenzverträgen, die durch die Non-Profit-Organisation Creative Commons erarbeitet wurden. Sie dienen als Hilfestellung für Urhebende und andere Rechteinnehabende für eine rechtlich gesicherte Veröffentlichung selbst erstellter Inhalte und deren Weitergabe an oder durch andere. Unter der Verwendung der Lizenzen können die Inhalte zur Nutzung freigeben und im Rahmen der Lizenzbestimmungen öffentlich nutzbar gemacht werden. Nicht alle CC Lizenzen sind für offene Bildungsressourcen geeignet, da sie die weitere Nutzung zum Teil stark einschränken und damit der eigentliche Gedanke der Bildungsliberalisierung nicht verfolgt wird. Dazu gehören die NC und ND Lizenzen. Weiterführende Informationen sind im LLZ Wiki unter dem Begriff Creative Commons zu finden. [9]

Veröffentlichung

Um eigenes Material zu veröffentlichen, kann entweder auf bestehende Plattformen zurückgegriffen oder eigene Projekte ins Leben gerufen werden. Bei der Bereitstellung selbsterstellter Produkte sollte zunächst auf die korrekte Lizenzierung im Sinne der Urheberin oder des Urhebers geachtet werden. Hilfe dafür bietet das LLZ Wiki zu CC-Lizenzen. Wurde dies bedacht, muss entschieden werden, welche Zielgruppe mit dem Angebot angesprochen werden soll. Demnach ist eine Plattform auszuwählen, die sowohl thematisch, als auch nutzerspezifisch zu den erstellten Inhalten passt. Dadurch kann sichergestellt werden, dass letztlich die richtigen Adressaten erreicht werden können. Darüber hinaus sollte darauf geachtet werden, dass es sich um eine Schnittstelle handelt, die auf die Qualität und Richtigkeit der Materialien achtet. Je nach Plattform gestaltet sich der Prozess der Bereitstellung unterschiedlich. In den meisten Fällen folgt eine Prüfung durch die Betreiber.

Institutionelle Gründung von OER-Projekten

Neben der Nutzung bereits bestehender Plattformen, können Nutzende, wie Hochschulen, auch eigene Schnittstellen zum Austausch von Bildungsressourcen ins Leben rufen. Im ersten Schritt sollten sich die Anbieter über eine OER-Policy einigen. Diese legt die individuelle Zielstellung des Projekts fest und formuliert eine Strategie, mit welcher eine OER-Plattform in Institutionen oder Organisationen implementiert, genutzt und weiterentwickelt wird. Hilfe bei der Erstellung einer OER-Policy bietet das OER-Policy Development Tool, welches durch das Unternehmen Lumen Learning angeboten wird. Dabei handelt es sich um einen Leitfaden zur Erstellung einer auf die individuellen Bedarfe abgestimmten institutionellen OER-Policy. Neben dem Development Tool können Nutzende auch auf Vorlagen (OER Policy – Template) zur Erstellung einer OER-Policy zurückgreifen, die durch das Commonwalth of Learning angeboten werden. Im Anschluss kann die Plattform in OER-Verzeichnissen oder Suchmaschinen vermerkt werden, um auf sie aufmerksam zu machen. Ein Beispiel hierfür ist der OER-Atlas.[10]

Quellen

  1. UNESCO (2017). Ljubljana OER Action Plan 2017.Vefügbar unter: https://en.unesco.org/sites/default/files/ljubljana_oer_action_plan_2017.pdf (abgerufen 14.10.2019)
  2. Muuß-Merholz, J. (2017). Freie Unterrichtsmaterialien finden, rechtssicher einsetzen, selbst machen und teilen. Weinheim Basel: Beltz.
  3. Zauchner, Sabine; Baumgartner, P. (2007). Herausforderung OER – Open Educational Resources. In: Merkt, Marianne; Mayrberger, Kerstin; Schulmeister, Rolf; Sommer, Angela; Berk, Ivo van den: Studieren neu erfinden – Hochschule neu denken. Münster u.a.: Waxmann, S. 149-158.
  4. Muuß-Merholz, J. (2017). Freie Unterrichtsmaterialien finden, rechtssicher einsetzen, selbst machen und teilen. Weinheim Basel: Beltz.
  5. Muuß-Merholz, J. (2017). Freie Unterrichtsmaterialien finden, rechtssicher einsetzen, selbst machen und teilen. Weinheim Basel: Beltz. S. 97.
  6. Blees, Ingo; Cohen, Nadia; Massar, Tamara; Deutsches Institut für Internationale Pädagogische Forschung, Frankfurt a.M.: Freie Bildungsmedien (OER). Dossier: Offene Bildungsressourcen / Open Educational Resources – Handlungsfelder, Akteure, Entwicklungsoptionen in internationaler Perspektive (Stand: Juni 2013). Frankfurt am Main 2013. S. 16 f.
  7. Weitzmann, John H. (2017). Offene Bildungsressourcen (OER) in der Praxis. 2. Auflage. Medienanstalt. S. 25 ff.
  8. Weitzmann, John H. (2017). Offene Bildungsressourcen (OER) in der Praxis. 2. Auflage. Medienanstalt. S. 10.
  9. https://de.creativecommons.org
  10. Fahrenkrog, Gabi für OERinfo - Informationsstelle OER. Verfügbar unter: https://open-educational-resources.de/unterstuetzung-zur-erstellung-einer-institutionellen-oer-policy-durch-das-oer-policy-development-tool/ (abgerufen 27.09.2019)