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In Mitteldeutschland arbeiten aktuell die Universitäten Halle, Leipzig und Magdeburg sowie die Hochschulen Anhalt, Harz, Magdeburg-Stendal und Merseburg an ihrer Vernetzung über CampusConnect. Weitere Partner können aufgenommen werden. | In Mitteldeutschland arbeiten aktuell die Universitäten Halle, Leipzig und Magdeburg sowie die Hochschulen Anhalt, Harz, Magdeburg-Stendal und Merseburg an ihrer Vernetzung über CampusConnect. Weitere Partner können aufgenommen werden. | ||
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== Einsatzmöglichkeiten und -bereiche == | == Einsatzmöglichkeiten und -bereiche == |
Version vom 2. März 2016, 14:33 Uhr
CampusConnect ist eine kostenfreie Open Source Lösung für die Vernetzung von Lernplattformen zur Unterstützung von Lehr-Lern-Szenarien im Hochschulbereich. Es ermöglicht Kooperationen verschiedener Hochschulen oder Einrichtungen, die einen Teil ihres Angebotes über Blended- oder E-Learning-Konzepte zur Verfügung stellen.
Das System wird seit 2008 in Baden-Württemberg entwickelt und verknüpft dort die Lernmanagementsysteme elf Pädagogischer Hochschulen und Universitäten (Erfahrungsbericht).
Bislang ist eine Verknüpfung von ILIAS, Stud.IP und Moodle möglich.
In Mitteldeutschland arbeiten aktuell die Universitäten Halle, Leipzig und Magdeburg sowie die Hochschulen Anhalt, Harz, Magdeburg-Stendal und Merseburg an ihrer Vernetzung über CampusConnect. Weitere Partner können aufgenommen werden.
Der Einsatz von CampusConnect ist in einem eingeschränkten Rahmen (Pilotphase) ab sofort möglich. Wenn Sie CampusConnect im Rahmen der Pilotphase für eine hochschulübergreifende Kooperation nutzen möchten, kontaktieren Sie bitte das IT-Servicezentrum oder das Verbundprojekt HET LSA im @LLZ. Nach erfolgreichem Abschluss der Pilotphase wird CampusConnect als neue Funktionalität in Stud.IP und ILIAS aufgenommen. Zudem wird eine kurze Einführung in das System als Thema in das bestehende Schulungsangebot des ITZ (Stud.IP Einführung) sowie @LLZ (ILIAS Grundlagen) integriert.
Einsatzmöglichkeiten und -bereiche
Mit CampusConnect wird die lernplattformübergreifende Freigabe von digitalen Lehr- und Lernmaterialien (Dateien, interaktive E-Learning-Elemente, komplexe Kursstrukturen) ermöglicht. Mit geringem Aufwand können Lehrende verschiedener Hochschulen gemeinsam digitale Lehr- und Lernmaterialien sowie Online-Kurse entwickeln oder sich Teile ihres Lehrangebots gegenseitig zur Verfügung stellen und damit das Angebot der eigenen Hochschule erweitern und ergänzen. Gleichzeitig erlaubt es die hochschulübergreifende Zusammenarbeit von Studierenden. Auch hochschulinterne Szenarien wie das Verbinden einer Weiterbildungsplattform mit einer zentralen E-Learning-Plattform sind möglich. Ein Einsatz von CampusConnect bietet sich an für
- hochschulübergreifende Studiengänge und Kooperationen (z. B. in kleinen Fächern),
- Hochschulverbünde, die das gegenseitige Besuchen von Lehrveranstaltungen erlauben,
- Studiengänge, die Teile ihrer Lehre für Weiterbildungen zur Verfügung stellen oder dual anbieten,
- Kooperationen mit Schulen (z. B. Schnupperkurse) und
- Länderübergreifende Kooperationen.
Funktionsweise
Der Vorteil von CampusConnect liegt in der einfachen Handhabung, denn die NutzerInnen bewegen sich auf der ihnen vertrauten Lernplattform und erhalten ohne weitere Zwischenschritte (z. B. erneutes Login) Zugriff auf die Nutzeroberfläche eines freigegebenen Kurses.
Rechtliche Aspekte
Das Urheberrecht bzw. absolute Nutzungsrechte an den Lehr-Lernmaterialien verbleiben selbstverständlich auch im Falle einer Freigabe von Kursen beim Inhaber der jeweiligen Rechte, i. d. R. dem Lehrenden. Wie im Rahmen der Lehre an der eigenen Hochschule erhalten Studierende nur einfache Nutzungsrechte, die ihnen ein Studium der Materialien ermöglichen. Hinsichtlich fremder (nicht selbst erstellter) Materialien müssen die Lehrenden wie üblich die Regelungen des Urheberrechts einhalten. Sofern von Seiten der Hochschule keine anderweitigen Vereinbarungen getroffen wurden, wie es z. B. bei Kooperationsstudiengängen der Fall ist, entstehtmit der Nutzung von CampusConnect keinerlei rechtliche Verpflichtung, Lehr- und Lernmaterialien bereitzustellen. Die Entscheidung darüber, ob und für wen Zugriff gewährt werden soll und wie lange dieser gewährt wird, liegt allein bei den Rechteinhabern.