Rechtliche Aspekte: E-Assessment: Unterschied zwischen den Versionen

Wiki
Keine Bearbeitungszusammenfassung
Keine Bearbeitungszusammenfassung
Zeile 85: Zeile 85:
  |id= PR009
  |id= PR009
  |frage='''Relative und absolute Bestehensgrenze''' bei Prüfungen im Antwort-Wahl-Verfahren berücksichtigen
  |frage='''Relative und absolute Bestehensgrenze''' bei Prüfungen im Antwort-Wahl-Verfahren berücksichtigen
  |antwort=Die Bewertung mit Hilfe der relativen Bestehensgrenze stellt sicher, dass Abweichungen im Schwierigkeitsgrad zwischen verschiedenen Prüfungen aufgefangen werden.
  |antwort=Die Bewertung mit Hilfe der [[Relative Bestehensgrenze|relativen Bestehensgrenze]] stellt sicher, dass Abweichungen im Schwierigkeitsgrad zwischen verschiedenen Prüfungen aufgefangen werden.
}}
}}



Version vom 21. Mai 2015, 15:33 Uhr

Verankerung der Prüfungsformen “elektronische Prüfung” und “Prüfung im Antwort-Wahl-Verfahren” in der Prüfungsordnung des Studiengangs und in der Modulbeschreibung des Moduls
Zweiprüferprinzip der Erstellung von Fragen für Prüfungen im Antwort-Wahl-Verfahren berücksichtigen
Vergleichbarkeit des Schwierigkeitsgrades für zufällig aus Fragenpools generierte Klausuren sicherstellen
Vor Prüfungsbeginn sollten folgende Aspekte für Prüfungsverfahren entschieden werden:
Gleiche Prüfungsbedingungen in räumlicher und technischer Hinsicht für alle Prüfungsteilnehmer herstellen (Chancengleichheit).
Prüfungsteilnehmer können sich vorab mit Prüfungssystem vertraut machen
Einhaltung der Datenschutzvorschriften
Itemanalyse nach Abschluss des Prüfungsvorgangs
Relative und absolute Bestehensgrenze bei Prüfungen im Antwort-Wahl-Verfahren berücksichtigen



Alert Die Inhalte dieser Seite stellen eine allgemeine Information und keine Rechtsberatung dar. Sie können diese nicht ersetzen. Trotz sorgfältiger Recherche wird keine Garantie für die Richtigkeit der Inhalte übernommen. Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg wenden sich für Rechtsauskünfte Forschung oder Lehre betreffend bitte an das Justitiariat der Universität.