Rechtliche Aspekte: E-Assessment: Unterschied zwischen den Versionen

Wiki
Keine Bearbeitungszusammenfassung
Keine Bearbeitungszusammenfassung
Zeile 19: Zeile 19:
  |id=PR002
  |id=PR002
  |frage='''Zweiprüferprinzip''' der Erstellung von Fragen für Prüfungen im Antwort-Wahl-Verfahren berücksichtigen
  |frage='''Zweiprüferprinzip''' der Erstellung von Fragen für Prüfungen im Antwort-Wahl-Verfahren berücksichtigen
  |antwort=''Erläugerung:''
  |antwort=''Erläuterung:''
Bei klassischen Prüfungen gilt das Zweiprüferprinzip für die Bewertung der Prüfung. Für Prüfungen im Antwort-Wahl-Verfahren wird zeitlich nach vorn verlagert. Hier müssen bei der Erstellung der Fragen und der zugehörigen Antwortalternativen wenigstens zwei Prüfer beteiligt sein.
Bei klassischen Prüfungen gilt das Zweiprüferprinzip für die Bewertung der Prüfung. Für Prüfungen im Antwort-Wahl-Verfahren wird zeitlich nach vorn verlagert. Hier müssen bei der Erstellung der Fragen und der zugehörigen Antwortalternativen wenigstens zwei Prüfer beteiligt sein.
}}
}}

Version vom 21. Mai 2015, 13:23 Uhr

Verankerung der Prüfungsformen “elektronische Prüfung” und “Prüfung im Antwort-Wahl-Verfahren” in der Prüfungsordnung des Studiengangs und in der Modulbeschreibung des Moduls

Erläuterung:

Elektronische Prüfungen und Prüfungen im Antwort-Wahl-Verfahren werden nicht als schriftliche Prüfungen im klassischen Sinne angesehen und müssen daher gesondert in Prüfungsordnungen und Modulbeschreibungen aufgeführt sein. Werden sie hier nicht genannt, ist die Prüfung nicht rechtmäßig.
Zweiprüferprinzip der Erstellung von Fragen für Prüfungen im Antwort-Wahl-Verfahren berücksichtigen

Erläuterung:

Bei klassischen Prüfungen gilt das Zweiprüferprinzip für die Bewertung der Prüfung. Für Prüfungen im Antwort-Wahl-Verfahren wird zeitlich nach vorn verlagert. Hier müssen bei der Erstellung der Fragen und der zugehörigen Antwortalternativen wenigstens zwei Prüfer beteiligt sein.



Alert Die Inhalte dieser Seite stellen eine allgemeine Information und keine Rechtsberatung dar. Sie können diese nicht ersetzen. Trotz sorgfältiger Recherche wird keine Garantie für die Richtigkeit der Inhalte übernommen. Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg wenden sich für Rechtsauskünfte Forschung oder Lehre betreffend bitte an das Justitiariat der Universität.