Rechtliche Aspekte: E-Assessment: Unterschied zwischen den Versionen

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  |frage=Verankerung der Prüfungsformen “elektronische Prüfung” und “Prüfung im Antwort-Wahl-Verfahren” in der Prüfungsordnung des Studiengangs '''und''' in der Modulbeschreibung des Moduls
* in der Prüfungsordnung des Studiengangs '''und'''  
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* in der Modulbeschreibung des Moduls
Elektronische Prüfungen und Prüfungen im Antwort-Wahl-Verfahren werden nicht als schriftliche Prüfungen im klassischen Sinne angesehen und müssen daher gesondert in Prüfungsordnungen und Modulbeschreibungen aufgeführt sein. Werden sie hier nicht genannt, ist die Prüfung nicht rechtmäßig.
 
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Version vom 21. Mai 2015, 13:22 Uhr

Verankerung der Prüfungsformen “elektronische Prüfung” und “Prüfung im Antwort-Wahl-Verfahren” in der Prüfungsordnung des Studiengangs und in der Modulbeschreibung des Moduls

Erläuterung:

Elektronische Prüfungen und Prüfungen im Antwort-Wahl-Verfahren werden nicht als schriftliche Prüfungen im klassischen Sinne angesehen und müssen daher gesondert in Prüfungsordnungen und Modulbeschreibungen aufgeführt sein. Werden sie hier nicht genannt, ist die Prüfung nicht rechtmäßig.



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