Keine Bearbeitungszusammenfassung |
Keine Bearbeitungszusammenfassung |
||
Zeile 27: | Zeile 27: | ||
|id= | |id= | ||
|frage= Was gibt es beim Hochladen von PDF-Dokumenten auf der Lernplattform zu beachten? | |frage= Was gibt es beim Hochladen von PDF-Dokumenten auf der Lernplattform zu beachten? | ||
|antwort=Unabhängig vom Format des Dokumentes bzw. Werkes, kommt es darauf an, wer Urheber des Werkes ist und ob dieser die Nutzung erlaubt hat bzw. die Nutzung aus anderen Gründen erlaubt ist (z. B. aufgrund von Ausnahmen). | |antwort=Unabhängig vom Format des Dokumentes bzw. Werkes, kommt es darauf an, wer Urheber des Werkes ist und ob dieser die Nutzung erlaubt hat bzw. die Nutzung aus anderen Gründen erlaubt ist (z. B. aufgrund von [[Schranken des Urheberrechts|Ausnahmen]]). | ||
* | *Selbst erstellte Dokumente können natürlich auf die Lernplattform hochladen werden. Hier sollte jedoch darauf geachtet werden, dass in dem selbst erstellten Material keine Urheberrechtsverletzungen begangen werden, insbesondere z. B. die Regeln für [[Zitate]] beachtet werden. | ||
*Handelt es sich um ein pdf, dass von einer anderen Seite im Internet heruntergeladen wurde, empfiehlt es sich, auch wenn es u. U. möglich ist, das Dokument hochzuladen, nur einen Link auf die Originalquelle zu setzen, da das Verlinken von Content generell unproblematisch ist. | *Handelt es sich um ein pdf, dass von einer anderen Seite im Internet heruntergeladen wurde, empfiehlt es sich, auch wenn es u. U. möglich ist, das Dokument hochzuladen, nur einen Link auf die Originalquelle zu setzen, da das Verlinken von Content generell unproblematisch ist. | ||
*Wurden Seiten eines Druckwerkes eingescannt und als pdf gespeichert, das nun hochgeladen werden soll, könnte eine [[Öffentliche Zugänglichmachung für Unterricht und Forschung (§ 52a UrhG)|Ausnahme im Rahmen des § 52a UrhG]] in Betracht kommen. | *Wurden Seiten eines Druckwerkes eingescannt und als pdf gespeichert, das nun hochgeladen werden soll, könnte eine [[Öffentliche Zugänglichmachung für Unterricht und Forschung (§ 52a UrhG)|Ausnahme im Rahmen des § 52a UrhG]] in Betracht kommen. |
Version vom 13. Juni 2014, 10:34 Uhr
Rechte des Urhebers
Kann ich von Studierenden erstellte Inhalte z. B. im Wiki bzw. allgemein benutzergenerierten Content ohne explizites Einverständnis der Studierenden wiederverwenden?
Content, der von einer anderen Person erstellt wurde, kann nur dann ohne explizites Einverständnis wiederverwendet werden, wenn
- er nicht unter den Schutz des Urheberrechts fällt, also kein Werk ist oder
- eine Ausnahme des Urheberrechts greift oder
- das Werk unter einer Lizenz steht, die das freie Weiterverwenden erlaubt, z. B. Creative Commons.
Was gibt es beim Hochladen von PDF-Dokumenten auf der Lernplattform zu beachten?
Unabhängig vom Format des Dokumentes bzw. Werkes, kommt es darauf an, wer Urheber des Werkes ist und ob dieser die Nutzung erlaubt hat bzw. die Nutzung aus anderen Gründen erlaubt ist (z. B. aufgrund von Ausnahmen).
- Selbst erstellte Dokumente können natürlich auf die Lernplattform hochladen werden. Hier sollte jedoch darauf geachtet werden, dass in dem selbst erstellten Material keine Urheberrechtsverletzungen begangen werden, insbesondere z. B. die Regeln für Zitate beachtet werden.
- Handelt es sich um ein pdf, dass von einer anderen Seite im Internet heruntergeladen wurde, empfiehlt es sich, auch wenn es u. U. möglich ist, das Dokument hochzuladen, nur einen Link auf die Originalquelle zu setzen, da das Verlinken von Content generell unproblematisch ist.
- Wurden Seiten eines Druckwerkes eingescannt und als pdf gespeichert, das nun hochgeladen werden soll, könnte eine Ausnahme im Rahmen des § 52a UrhG in Betracht kommen.
Kann ich Filmausschnitte mit Kennzeichnung der Quelle verwenden?
Kann ich Vorlesungsaufzeichnungen bzw. Lerninhalte, die ich im Rahmen meiner Tätigkeit an der Uni Halle entwickelt habe bei einem Uni-Wechsel weiternutzen/mitnehmen?
Kann ein Lehrender eigene Publikationen (z.B. Artikel aus Fachzeitschriften) als Inhalte für seine Online-Angebote (z.B. E-Learning-Module, Wikiinhalte) verwenden?
Recht am eigenen Bild
Dürfen Studierende, ohne explizites Einverständnis, bei einer Seminaraufzeichnung mit auf dem Video aufgezeichnet werden?
Was ist bei der Erstellung von Patientenaufnahmen des UKHs z.B. im Rahmen von Lehrfilmen zu beachten? Allgemein generell die Videoaufnahme von Mitarbeitern der Uni, des UKH und Patienten.
Bildmaterial von Verstorbenen (siehe Protokoll des Treffens mit der Rechtsmedizin Januar 2014?)
Nutzung urheberrechtlich geschützten Materials in der Lehre
Darf man urheberrechtlich geschützte Materialien (Bild, Musik etc.) in einem nicht-öffentlichen ILIAS-Kurs nutzen? Fällt das unter den Wissenschaftsparagraph (§ 52a UrhG)?
Wie lange wird es den Wissenschaftsparagraphen (§ 52a UrhG) noch geben?
Wann gilt "Zitatrecht" und wann der "Wissenschaftsparagraph"?
Darf ich Abbildungen aus Lehrbüchern einscannen und in ILIAS-Lernmodulen für meine Lehrveranstaltung verwenden?
Zitatrecht in Lehre und Wissenschaft
Wann gilt "Zitatrecht" und wann der "Wissenschaftsparagraph"?
Lizenzen
Dürfen Youtube-Videos in ILIAS eingebunden werden?
Ich möchte meine Online-Lerninhalte (z.B. ILIAS-Lernmodul) öffentlich im ILIAS / Internet zur Verfügung stellen. Was ist bei der Lizenzierung zu beachten?
Ich möchte Material, das ich selbst verfasst habe und dass zuvor bereits in einem Fach-/Lehrbuch oder einer Fachzeitschrift erschienen war, in meinen Online-Lernmodulen verwenden. Was ist zu beachten?
Freie Bildungsressourcen
Wie finde ich frei verwendbare Abbildungen zur visuellen Unterstützung in meiner Präsentation?