Urheberrecht: Unterschied zwischen den Versionen

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Das Urheberrecht regelt die Rechtsbeziehungen, die künstlerische, literarische und wissenschaftliche Werke betreffen. Es umfasst auch die Rechte der ausübenden Künstler und Produzenten. Es werden die Rechte des Urhebers geregelt, Schranken für die erlaubnisfreie Nutzung aufgestellt sowie die Durchsetzung des Urheberrechts normiert. Das Urheberrecht ist Teil des Immaterialgüterrechts, zu dem auch gewerbliche Schutzrechte (z. B. Marken-, Patent-, Geschmacksmusterrecht) gehören. Der Begriff "Urheberrecht" bezeichnet zum einen das subjektive Recht des Urhebers in Bezug auf sein Werk, zum anderen objektiv die Menge der Rechtsnormen auf diesem Gebiet.<ref>Wandtke, Urheberrecht, S. 16 Rn 37</ref>
Das Urheberrecht regelt die Rechtsbeziehungen, die künstlerische, literarische und wissenschaftliche Werke betreffen. Es umfasst auch die Rechte der ausübenden Künstler und Produzenten. Es werden die Rechte des Urhebers geregelt, Schranken für die erlaubnisfreie Nutzung aufgestellt sowie die Durchsetzung des Urheberrechts normiert. Das Urheberrecht ist Teil des Immaterialgüterrechts, zu dem auch gewerbliche Schutzrechte (z. B. Marken-, Patent-, Geschmacksmusterrecht) gehören. Der Begriff "Urheberrecht" bezeichnet zum einen das subjektive Recht des Urhebers in Bezug auf sein Werk, zum anderen objektiv die Menge der Rechtsnormen auf diesem Gebiet.<ref>Wandtke, Urheberrecht, S. 16 Rn 37</ref> Die untenstehende Gliederung bietet den Einstieg zu den verschiedenen Themenkomplexen. Die [[:Kategorie:Urheberrecht|Kategorie Urheberrecht]] listet alle Seiten auf, die in diesem Wiki dem Rechtsgebiet Urheberrecht zugeordnet sind.
 
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*[[Häufige Fragen zum Urheberrecht]]
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Version vom 5. Oktober 2013, 20:58 Uhr

Das Urheberrecht regelt die Rechtsbeziehungen, die künstlerische, literarische und wissenschaftliche Werke betreffen. Es umfasst auch die Rechte der ausübenden Künstler und Produzenten. Es werden die Rechte des Urhebers geregelt, Schranken für die erlaubnisfreie Nutzung aufgestellt sowie die Durchsetzung des Urheberrechts normiert. Das Urheberrecht ist Teil des Immaterialgüterrechts, zu dem auch gewerbliche Schutzrechte (z. B. Marken-, Patent-, Geschmacksmusterrecht) gehören. Der Begriff "Urheberrecht" bezeichnet zum einen das subjektive Recht des Urhebers in Bezug auf sein Werk, zum anderen objektiv die Menge der Rechtsnormen auf diesem Gebiet.[1] Die untenstehende Gliederung bietet den Einstieg zu den verschiedenen Themenkomplexen. Die Kategorie Urheberrecht listet alle Seiten auf, die in diesem Wiki dem Rechtsgebiet Urheberrecht zugeordnet sind.


  1. Wandtke, Urheberrecht, S. 16 Rn 37
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