Zufallsklausuren

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Unter einer Zufallsklausur bzw. individuellen Klausur versteht man bei einer E-Klausur eine Aufgabenvergabe an die Prüflinge dergestalt, dass zufällig aus einem Fragenpool Fragen zu einer Klausur zusammengestellt und dem Prüfling zur Bearbeitung zugeordnet werden.

Wenn dabei der Grundsatz der Chancengleichheit (Art. 3 Abs. 1 GG) berücksichtigt wird, ist auch eine solche Form der Klausurerstellung möglich.[1] Die Chancengleichheit betrifft nicht nur die äußeren Bedingungen (z. B. Prüfungsräume, Lärm), sondern insbesondere auch die Vergleichbarkeit des Schwierigkeitsgrades einer Prüfung zwischen verschiedenen Jahrgängen oder gar zwischen einzelnen Studierenden eines Jahrganges, wenn diese jeweils eine individuelle Klausur erhalten.

Chancengleichheit kann realisiert werden, indem in ILIAS Fragenpools gebildet werden (z. B. leicht - mittel - schwer), die jeweils Fragen gleichen Schwierigkeitsgrades enthalten. Aus diesen Fragenpools werden dann im jeweils gleichen Verhältnis Fragen automatisch zufällig ausgewählt, um daraus individuelle Klausuren zu erstellen. Alternativ können Fragen in einem Fragenpool mit Hilfe der Fragentaxonomie Schwierigkeitsgraden und Themengebieten zugeordnet werden.


  1. Schmees, M./Horn, J., E-Assessments an Hochschulen: Ein Überblick - Szenarien. Praxis. E-Klausur-Recht., Münster, 2014, S. 175
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