Zufallsklausuren: Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 17. Mai 2018, 12:15 Uhr

Unter dem Begriff Zufallsklausur fasst man E-Klausuren, deren Fragen nach dem Zufallsprinzip aus einer Menge von möglichen Klausurfragen ausgewählt werden. Diese Verfahrensweise gewährleistet, dass jedem Prüfling eine individuelle Klausur vorliegt. Man spricht daher auch von individuellen Klausuren.

Realisierung

Fragenpools

Um eine Zufallsklausur erstellen zu können, müssen zunächst Fragenpools angelegt werden, die eine Sammlung möglicher Klausurfragen enthalten. Ein Fragenpool ist also ein Grundstock an Fragen. Diese Pools unterscheiden sich sinnvoller Weise im Themenschwerpunkt ihrer Fragen und/oder in deren Schwierigkeitsgrad. So gibt es beispielsweise einen Fragenpool A1 mit dem Themenschwerpunkt A und dem Schwierigkeitsgrad 1 sowie die Fragenpools A2, B1, B2, usw. In einer alternativen Vorgehensweise können mit Hilfe von sogenannten Taxonomien den Fragen innerhalb eines Fragenpools verschiedene Schwierigkeitsgrade und/oder Themengebieten zugeordnet werden.

Das Zufallsverfahren

In den Klausureinstellungen wird nun festgelegt, wie viele Fragen aus welchem Fragenpool für die Klausur ausgewählt werden sollen. Beispielsweise

	3x 	A1 
	2x 	A2
	3x 	B1
	2x 	B2

Im Prüfungsmodus wird dann gemäß dieser Vorgaben die entsprechende Anzahl an Fragen nach einem Zufalls-Algorithmus aus den jeweiligen Fragenpools ausgewählt.

Ergebnis

Jeder Prüfling hat somit eine unterschiedliche Zusammenstellung an Fragen (jedoch mit vergleichbaren Schwierigkeitsgraden) in der Klausur vorliegen. Dadurch wird dem Problem von Betrugsversuchen schon durch die Klausurkonzeption entgegengewirkt. Aus der Individualisierung der Klausuren können sich jedoch Herausforderungen hinsichtlich der Vergleichbarkeit bzw. der Chancengleichheit ergeben.

Rechtliche Fragen

Eine solche Form der Klausurerstellung ist möglich, wenn dabei der Grundsatz der Chancengleichheit (Art. 3 Abs. 1 GG) berücksichtigt wird.[1] Die Chancengleichheit betrifft nicht nur die äußeren Bedingungen (z. B. Prüfungsräume, Lärm), sondern insbesondere auch die Vergleichbarkeit des Schwierigkeitsgrades einer Prüfung zwischen verschiedenen Jahrgängen oder gar zwischen einzelnen Studierenden eines Jahrganges, wenn diese jeweils eine individuelle Klausur erhalten.


  1. Schmees, M./Horn, J., E-Assessments an Hochschulen: Ein Überblick - Szenarien. Praxis. E-Klausur-Recht., Münster, 2014, S. 175
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