Zufallsklausuren: Unterschied zwischen den Versionen

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Unter einer Zufallsklausur bzw. individuellen Klausur versteht man bei einer E-Klausur eine Aufgabenvergabe an die Prüflinge dergestalt, dass zufällig aus einem Fragenpool Fragen zu einer Klausur zusammengestellt und dem Prüfling zur Bearbeitung zugeordnet werden.
Unter dem Begriff Zufallsklausur fasst man E-Klausuren, deren Fragen nach dem Zufallsprinzip aus einer Menge von möglichen Klausurfragen ausgewählt werden. Diese Verfahrensweise gewährleistet, dass jedem Prüfling eine individuelle Klausur vorliegt. Man spricht daher auch von individuellen Klausuren.  
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Wenn dabei der Grundsatz der [[Chancengleichheit]] (Art. 3 Abs. 1 GG) berücksichtigt wird, ist auch eine solche Form der Klausurerstellung möglich.<ref> Schmees, M./Horn, J., E-Assessments an Hochschulen: Ein Überblick - Szenarien. Praxis. E-Klausur-Recht., Münster, 2014, S. 175</ref> Die Chancengleichheit betrifft nicht nur die äußeren Bedingungen (z. B. Prüfungsräume, Lärm), sondern insbesondere auch die Vergleichbarkeit des Schwierigkeitsgrades einer Prüfung zwischen verschiedenen Jahrgängen oder gar zwischen einzelnen Studierenden eines Jahrganges, wenn diese jeweils eine individuelle Klausur erhalten.
== Realisierung ==


Chancengleichheit kann realisiert werden, indem in [[Erstellung von Selbsttests in ILIAS|ILIAS Fragenpools]] gebildet werden (z. B. leicht - mittel - schwer), die jeweils Fragen gleichen Schwierigkeitsgrades enthalten. Aus diesen  Fragenpools werden dann im jeweils gleichen Verhältnis Fragen automatisch zufällig ausgewählt, um daraus individuelle Klausuren zu erstellen. Alternativ können Fragen in einem Fragenpool mit Hilfe der Fragentaxonomie Schwierigkeitsgraden und Themengebieten zugeordnet werden.
=== Fragenpools ===
 
Um eine Zufallsklausur erstellen zu können, müssen zunächst [[Erstellung von Selbsttests in ILIAS|Fragenpools]] angelegt werden, die eine Sammlung möglicher Klausurfragen enthalten. Ein Fragenpool ist also ein Grundstock an Fragen.  
Diese Pools unterscheiden sich sinnvoller Weise im Themenschwerpunkt ihrer Fragen und/oder in deren Schwierigkeitsgrad. So gibt es beispielsweise einen Fragenpool A1 mit dem Themenschwerpunkt A und dem Schwierigkeitsgrad 1 sowie die Fragenpools A2, B1, B2, usw.  
In einer alternativen Vorgehensweise können mit Hilfe von sogenannten Taxonomien den Fragen innerhalb eines Fragenpools verschiedene Schwierigkeitsgrade und/oder Themengebieten zugeordnet werden.
 
=== Das Zufallsverfahren ===
 
In den Klausureinstellungen wird nun festgelegt, wie viele Fragen aus welchem Fragenpool für die Klausur ausgewählt werden sollen. Beispielsweise
3x A1
2x A2
3x B1
2x B2
 
Im Prüfungsmodus wird dann gemäß dieser Vorgaben die entsprechende Anzahl an Fragen nach einem Zufalls-Algorithmus aus den jeweiligen Fragenpools ausgewählt.
 
=== Ergebnis ===
 
Jeder Prüfling hat somit eine unterschiedliche Zusammenstellung an Fragen (jedoch mit vergleichbaren Schwierigkeitsgraden) in der Klausur vorliegen. Dadurch wird dem Problem von Betrugsversuchen schon durch die Klausurkonzeption entgegengewirkt.
Aus der Individualisierung der Klausuren können sich jedoch Herausforderungen hinsichtlich der Vergleichbarkeit bzw. der Chancengleichheit ergeben.
 
== Rechtliche Fragen ==
 
Eine solche Form der Klausurerstellung ist möglich, wenn dabei der Grundsatz der [[Chancengleichheit]] (Art. 3 Abs. 1 GG) berücksichtigt wird.<ref> Schmees, M./Horn, J., E-Assessments an Hochschulen: Ein Überblick - Szenarien. Praxis. E-Klausur-Recht., Münster, 2014, S. 175</ref> Die Chancengleichheit betrifft nicht nur die äußeren Bedingungen (z. B. Prüfungsräume, Lärm), sondern insbesondere auch die Vergleichbarkeit des Schwierigkeitsgrades einer Prüfung zwischen verschiedenen Jahrgängen oder gar zwischen einzelnen Studierenden eines Jahrganges, wenn diese jeweils eine individuelle Klausur erhalten.




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Version vom 17. Mai 2018, 12:13 Uhr

Unter dem Begriff Zufallsklausur fasst man E-Klausuren, deren Fragen nach dem Zufallsprinzip aus einer Menge von möglichen Klausurfragen ausgewählt werden. Diese Verfahrensweise gewährleistet, dass jedem Prüfling eine individuelle Klausur vorliegt. Man spricht daher auch von individuellen Klausuren.

Realisierung

Fragenpools

Um eine Zufallsklausur erstellen zu können, müssen zunächst Fragenpools angelegt werden, die eine Sammlung möglicher Klausurfragen enthalten. Ein Fragenpool ist also ein Grundstock an Fragen. Diese Pools unterscheiden sich sinnvoller Weise im Themenschwerpunkt ihrer Fragen und/oder in deren Schwierigkeitsgrad. So gibt es beispielsweise einen Fragenpool A1 mit dem Themenschwerpunkt A und dem Schwierigkeitsgrad 1 sowie die Fragenpools A2, B1, B2, usw. In einer alternativen Vorgehensweise können mit Hilfe von sogenannten Taxonomien den Fragen innerhalb eines Fragenpools verschiedene Schwierigkeitsgrade und/oder Themengebieten zugeordnet werden.

Das Zufallsverfahren

In den Klausureinstellungen wird nun festgelegt, wie viele Fragen aus welchem Fragenpool für die Klausur ausgewählt werden sollen. Beispielsweise

	3x 	A1 
	2x 	A2
	3x 	B1
	2x 	B2

Im Prüfungsmodus wird dann gemäß dieser Vorgaben die entsprechende Anzahl an Fragen nach einem Zufalls-Algorithmus aus den jeweiligen Fragenpools ausgewählt.

Ergebnis

Jeder Prüfling hat somit eine unterschiedliche Zusammenstellung an Fragen (jedoch mit vergleichbaren Schwierigkeitsgraden) in der Klausur vorliegen. Dadurch wird dem Problem von Betrugsversuchen schon durch die Klausurkonzeption entgegengewirkt. Aus der Individualisierung der Klausuren können sich jedoch Herausforderungen hinsichtlich der Vergleichbarkeit bzw. der Chancengleichheit ergeben.

Rechtliche Fragen

Eine solche Form der Klausurerstellung ist möglich, wenn dabei der Grundsatz der Chancengleichheit (Art. 3 Abs. 1 GG) berücksichtigt wird.[1] Die Chancengleichheit betrifft nicht nur die äußeren Bedingungen (z. B. Prüfungsräume, Lärm), sondern insbesondere auch die Vergleichbarkeit des Schwierigkeitsgrades einer Prüfung zwischen verschiedenen Jahrgängen oder gar zwischen einzelnen Studierenden eines Jahrganges, wenn diese jeweils eine individuelle Klausur erhalten.


  1. Schmees, M./Horn, J., E-Assessments an Hochschulen: Ein Überblick - Szenarien. Praxis. E-Klausur-Recht., Münster, 2014, S. 175
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