(Die Seite wurde neu angelegt: „Ein Werk ist veröffentlicht, wenn das '''Orignal''' mit Zustimmung des Berechtigten der Öffentlichkeit zugänglich gemacht wurde ([http://www.gesetze-im-…“) |
(kein Unterschied)
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Version vom 4. März 2014, 11:46 Uhr
Ein Werk ist veröffentlicht, wenn das Orignal mit Zustimmung des Berechtigten der Öffentlichkeit zugänglich gemacht wurde (§ 6 Abs. 1 UrhG). Im Gegensatz dazu ist ein Werk erschienen, wenn Vervielfältigungsstücke des Originals (also Kopien) mit Zustimmung des Berechtigten in genügender Zahl der Öffentlichkeit angeboten oder in Verkehr gebracht worden sind (§ 6 Abs. 2 UrhG).