Computerprogramme: Unterschied zwischen den Versionen

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Computerprogramme werden in [http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__2.html § 2 Abs. 1 Nr. 1 UrhG] explizit als Beispiel für Sprachwerke aufgezählt.
Computerprogramme werden in [http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__2.html § 2 Abs. 1 Nr. 1 UrhG] explizit als Beispiel für Sprachwerke aufgezählt.
Genauere Regelungen zum Schutz von Computerprogrammen im Rahmen des Urheberrechts finden sich in Abschnitt 8 ([http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/BJNR012730965.html#BJNR012730965BJNG004201377 §§ 69aff. UrhG]) des Urheberrechtsgesetzes.
Genauere Regelungen zum Schutz von Computerprogrammen im Rahmen des Urheberrechts finden sich in Abschnitt 8 ([http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/BJNR012730965.html#BJNR012730965BJNG004201377 §§ 69aff. UrhG]) des Urheberrechtsgesetzes.
'''Beispiel für Quellcode in Python:'''
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[[Kategorie: Urheberrecht]]
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Aktuelle Version vom 28. Februar 2014, 13:09 Uhr

Computerprogramme werden in § 2 Abs. 1 Nr. 1 UrhG explizit als Beispiel für Sprachwerke aufgezählt. Genauere Regelungen zum Schutz von Computerprogrammen im Rahmen des Urheberrechts finden sich in Abschnitt 8 (§§ 69aff. UrhG) des Urheberrechtsgesetzes.

Beispiel für Quellcode in Python:

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