Version vom 16. August 2018, 17:12 Uhr von Ulrike Grabe(Diskussion | Beiträge)(Die Seite wurde neu angelegt: „Unter Auffangtatbestand versteht man eine gesetzliche Vorschrift, die alle Fälle abdeckt, welche nicht durch eine andere, speziellere Norm (häufig im selben…“)
Unter Auffangtatbestand versteht man eine gesetzliche Vorschrift, die alle Fälle abdeckt, welche nicht durch eine andere, speziellere Norm (häufig im selben Gestz) geregelt sind.