Auffangtatbestand: Unterschied zwischen den Versionen

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Unter Auffangtatbestand versteht man eine gesetzliche Vorschrift, die alle Fälle abdeckt, welche nicht durch eine andere, speziellere Norm (häufig im selben Gestz) geregelt sind.
Unter Auffangtatbestand versteht man eine gesetzliche Vorschrift, die alle Fälle abdeckt, welche nicht durch eine andere, speziellere Norm (häufig im selben Gesetz) geregelt sind.


[[Kategorie: Glossar]]
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Aktuelle Version vom 16. August 2018, 17:12 Uhr

Unter Auffangtatbestand versteht man eine gesetzliche Vorschrift, die alle Fälle abdeckt, welche nicht durch eine andere, speziellere Norm (häufig im selben Gesetz) geregelt sind.