(Die Seite wurde neu angelegt: „Unter Auffangtatbestand versteht man eine gesetzliche Vorschrift, die alle Fälle abdeckt, welche nicht durch eine andere, speziellere Norm (häufig im selben…“) |
(kein Unterschied)
|
Version vom 16. August 2018, 17:12 Uhr
Unter Auffangtatbestand versteht man eine gesetzliche Vorschrift, die alle Fälle abdeckt, welche nicht durch eine andere, speziellere Norm (häufig im selben Gestz) geregelt sind.