Amtliche Werke: Unterschied zwischen den Versionen

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Amtliche Werke im Sinne des Urheberrechts sind gem. [http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__5.html § 5 UrhG] sind Gesetze, Verordnungen, amtliche Erlasse und Bekanntmachungen sowie Entscheidungen und amtlich verfaßte Leitsätze zu Entscheidungen. Sie genießen keinen urheberrechtlichen Schutz, obwohl sie u. U. die Kriterien für urheberrechtliche [[Werk|Werke]] erfüllen.
Amtliche Werke im Sinne des Urheberrechts sind gem. [http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__5.html § 5 UrhG] Gesetze, Verordnungen, amtliche Erlasse und Bekanntmachungen sowie Entscheidungen und amtlich verfasste Leitsätze zu Entscheidungen. Sie genießen keinen urheberrechtlichen Schutz, obwohl sie u. U. die Kriterien für urheberrechtliche [[Werk|Werke]] erfüllen.


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[[Kategorie: Urheberrecht]]
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Version vom 11. Februar 2014, 16:54 Uhr

Amtliche Werke im Sinne des Urheberrechts sind gem. § 5 UrhG Gesetze, Verordnungen, amtliche Erlasse und Bekanntmachungen sowie Entscheidungen und amtlich verfasste Leitsätze zu Entscheidungen. Sie genießen keinen urheberrechtlichen Schutz, obwohl sie u. U. die Kriterien für urheberrechtliche Werke erfüllen.

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