Automatisch beendete Klausuren

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Software für elektronische Klausuren erlaubt es i. d. R., die Klausuren dergestalt zu terminieren, dass mit Ablauf der Bearbeitungsfrist die Klausur automatisch beendet wird und eine weitere Eingabe durch den Prüfling nicht mehr möglich ist.

Der Prüfling muss stets selbst entscheiden können, ob er die Leistung abgibt oder nicht. Nur mit seiner bewussten Entscheidung, die Leistung zur Bewertung einzureichen, darf diese auch bewertet werden.

Üblicherweise wird der Antritt eines Prüfungsversuchs, der ohne bewertbare Leistung endet (sei es durch Nichterscheinen zum Termin, sei es durch Nichtabgabe der Leistung) mit Ungenügend bewertet. Eine Korrektur der Klausur braucht in diesem Fall nicht erfolgen.

Dem automatischen Beenden der elektronischen Klausur gleicht die Situation, in der eine Aufsichtsperson dem Prüfling nach Ablauf der Bearbeitungszeit das Papier vom Tisch reißt. Dies ist ebensowenig zulässig wie die automatisierte “Abgabe” nach Zeitablauf.

Selbstverständlich sollte im Prüfungsprotokoll vermerkt werden, dass die Bearbeitungszeit überschritten bzw. keine Leistung abgegeben wurde, damit dies bei der Bewertung berücksichtigt werden kann.