Creative Commons (abgekürzt CC; englisch für schöpferisches Gemeingut) ist eine gemeinnützige Organisation, die sechs Lizenzmodelle ausgearbeitet hat, welche es auf einfache, standardisierte Art und Weise ermöglichen, die Erlaubnis zur Nutzung und Verbreitung (ggf. Weiterverarbeitung) eines urheberrechtlich geschützten Werks zu erteilen.[1] Gerade bei der Verwendung digitaler Inhalte, die im Internet veröffentlicht werden, bietet die explizite Kennzeichnung mit CC-Lizenzen potentiellen Nutzern mehr Sicherheit im Umgang mit medialen Inhalten. Urheber können die von Creative Commons erarbeiteten Lizenzverträge übernehmen und damit klarstellen, was mit ihren kreativen Werken geschehen darf und was nicht. Die folgenden sechs Lizenzen sind von den Creative Commons entworfen und zur allgemeinen Verwendung zur Verfügung gestellt worden:
Die aktuelle Version (Februar) ist 4.0. Sie existieren in sog. „ported“ (länderspezifischen) und „unported“ (länderübergreifenden) Varianten. Alle sechs Lizenzen erlauben es dem Nutzer, das damit gekennzeichnete Werk zu vervielfältigen, weiterzuverbreiten und öffentlich vorzuführen. Darüber hinaus können Werke unter den Lizenzen BY (by = Namensnennung), BY SA (SA = share alike = Weitergabe unter gleichen Bedingungen), BY NC (NC = noncommercial = nicht kommerziell) und BY NC SA auch bearbeitet und mit anderen Werken kombiniert werden. Die mit dem Zusatz SA gekennzeichneten Lizenzen verlangen, dass Werke, die unter Verwendung eines CC-lizensierten Originals entstanden sind unter derselben Lizenz veröffentlicht werden müssen. So muss z. B. eine Graphik, die aus Teilen mehrerer anderer Graphiken oder Fotos entstanden ist, von denen eine unter CC BY NC SA lizensiert war, ebenfalls mit dieser Lizenz veröffentlicht werden. Die neue Graphik kann dann nicht kommerziell verwertet werden.
Aus der obenstehenden Tabelle ergibt sich zum einen, welche Möglichkeiten zur Rechteerteilung Lizenzgeber mit Hilfe der standardisierten CC-Lizenzen haben. Zum anderen können Nutzer der Kennzeichnung eines Werkes mit den Symbolen oder Kürzeln entnehmen, wie und unter welchen Bedingungen sie ein unter CC lizensiertes Werk verwenden dürfen. Dies erhöht die Rechtssicherheit im Umgang mit digitalen Inhalten und der Einsatz von Symbolen verbessert die Fassbarkeit der rechtlichen Inhalte auch für Laien. Für Urheber, die ihre Werke unter einer der CC-Lizenzen veröffentlichen möchten, stellt die Website der Creative Commons einen Generator zur Verfügung, der die entsprechende Graphik mit Links auf den Lizenztext als HTML-Code zur Einbindung auf Websites, Blogs und der gleichen erzeugt. Nutzer, die unter CC lizensierte Werke verwenden wollen, müssen die daran geknüpften Bedingungen erfüllen. Außer der für alle sechs Lizenztypen obligatorischen Namensnennung des Urhebers (wobei hier auch Nicknames oder Initialen verwendet werden können, wenn der richtige Name nicht bekannt ist) gehören dazu:
- der Name/die Bezeichnung des Werks,
- die korrekte Bezeichnung der Lizenz, inkl. der Version und Länderkennzeichnung (soweit es sich um eine „ported“ Variante handelt) und ein Link zum Lizenztext,
- die (verlinkte) Quelle des Originals
- und ein Hinweis auf die Art der Änderungen, die (soweit erlaubt) vorgenommen wurden.
Die Inhalte dieser Seite stellen eine allgemeine Information und keine Rechtsberatung dar. Sie können diese nicht ersetzen. Trotz sorgfältiger Recherche wird keine Garantie für die Richtigkeit der Inhalte übernommen. Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg wenden sich für Rechtsauskünfte Forschung oder Lehre betreffend bitte an das Justitiariat der Universität. |