Amtliche Werke

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Amtliche Werke im Sinne des Urheberrechts sind gem. § 5 UrhG Gesetze, Verordnungen, amtliche Erlasse und Bekanntmachungen sowie Entscheidungen und amtlich verfasste Leitsätze zu Entscheidungen. Sie genießen keinen urheberrechtlichen Schutz, obwohl sie u. U. die Kriterien für urheberrechtliche Werke erfüllen.

Beispiel: Der Text des Gesetzes über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (Urheberrechtsgesetz) ist ein amtliches Werk und kann daher kopiert werden, ohne dass der Nutzer eine Urheberrechtsverletzung begeht.



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