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Unter '''Open Data''' (übersetzt Offenheit von Datenbanken) sind öffentlich einsehbare und nutzbare Datenbestände zu verstehen, die von jedermann verarbeitet und verbreitet werden können. Im Unterschied zu [[OER]] handelt es sich bei Open Data um nicht-textliches Material aus allen Bereichen, wie wissenschaftliche Forschungsergebnisse, Wetter- und Straßenkarten oder Behördendaten. <ref>Dietrich 2011</ref> Offene Daten zeichnen sich nicht nur durch ihre offene Lizenzierung aus, sondern müssen auch technisch und rechtlich frei zugänglich sein. Daten, die personenbezogene Informationen enthalten, aus Sicherheitsgründen unter Verschluss zu halten sind oder in nicht-maschineller Form vorliegen, sind nicht frei zugänglich und werden daher als Closed Data bezeichnet. <ref>Konrad Adenauer Stiftung</ref> | Unter '''Open Data''' (übersetzt Offenheit von Datenbanken) sind öffentlich einsehbare und nutzbare Datenbestände zu verstehen, die von jedermann verarbeitet und verbreitet werden können. Im Unterschied zu [[OER]] handelt es sich bei Open Data um nicht-textliches Material aus allen Bereichen, wie wissenschaftliche Forschungsergebnisse, Wetter- und Straßenkarten oder Behördendaten. <ref>Dietrich 2011</ref> Offene Daten zeichnen sich nicht nur durch ihre offene Lizenzierung aus, sondern müssen auch technisch und rechtlich frei zugänglich sein. Daten, die personenbezogene Informationen enthalten, aus Sicherheitsgründen unter Verschluss zu halten sind oder in nicht-maschineller Form vorliegen, sind nicht frei zugänglich und werden daher als Closed Data bezeichnet. <ref>Konrad Adenauer Stiftung</ref> | ||
== Open Government | == Open Government Data == | ||
Im Kontext der Veröffentlichung von Daten aus dem öffentlichen Sektor entstand die Bezeichnung der Open Government Data. Die Idee ist es, Datenbestände aus der Verwaltung auch für Dritte zugänglich zu machen, um mehr Transparenz und Partizipation zu ermöglichen. 2017 verabschiedete der deutsche Bundestag ein verbindliches „Open-Data-Gesetz“, das Behörden dazu verpflichtet, Rohdaten kostenlos und barrierefrei zu veröffentlichen. <ref>BMI</ref> Beispiele für Open Data im behördlichen Bereich sind die Städte Berlin und Hamburg sowie der Bund, die Strategien zu Bereitstellung ihrer Verwaltungsdaten erarbeitet haben. <ref>Stadt Berlin</ref> <ref>Transparenzportal Hamburg</ref> <ref>Offener Haushalt</ref> | Im Kontext der Veröffentlichung von Daten aus dem öffentlichen Sektor entstand die Bezeichnung der Open Government Data. Die Idee ist es, Datenbestände aus der Verwaltung auch für Dritte zugänglich zu machen, um mehr Transparenz und Partizipation zu ermöglichen. 2017 verabschiedete der deutsche Bundestag ein verbindliches „Open-Data-Gesetz“, das Behörden dazu verpflichtet, Rohdaten kostenlos und barrierefrei zu veröffentlichen. <ref>BMI</ref> Beispiele für Open Data im behördlichen Bereich sind die Städte Berlin und Hamburg sowie der Bund, die Strategien zu Bereitstellung ihrer Verwaltungsdaten erarbeitet haben. <ref>Stadt Berlin</ref> <ref>Transparenzportal Hamburg</ref> <ref>Offener Haushalt</ref> | ||
Version vom 17. September 2019, 14:26 Uhr
Unter Open Data (übersetzt Offenheit von Datenbanken) sind öffentlich einsehbare und nutzbare Datenbestände zu verstehen, die von jedermann verarbeitet und verbreitet werden können. Im Unterschied zu OER handelt es sich bei Open Data um nicht-textliches Material aus allen Bereichen, wie wissenschaftliche Forschungsergebnisse, Wetter- und Straßenkarten oder Behördendaten. [1] Offene Daten zeichnen sich nicht nur durch ihre offene Lizenzierung aus, sondern müssen auch technisch und rechtlich frei zugänglich sein. Daten, die personenbezogene Informationen enthalten, aus Sicherheitsgründen unter Verschluss zu halten sind oder in nicht-maschineller Form vorliegen, sind nicht frei zugänglich und werden daher als Closed Data bezeichnet. [2]
Open Government Data
Im Kontext der Veröffentlichung von Daten aus dem öffentlichen Sektor entstand die Bezeichnung der Open Government Data. Die Idee ist es, Datenbestände aus der Verwaltung auch für Dritte zugänglich zu machen, um mehr Transparenz und Partizipation zu ermöglichen. 2017 verabschiedete der deutsche Bundestag ein verbindliches „Open-Data-Gesetz“, das Behörden dazu verpflichtet, Rohdaten kostenlos und barrierefrei zu veröffentlichen. [3] Beispiele für Open Data im behördlichen Bereich sind die Städte Berlin und Hamburg sowie der Bund, die Strategien zu Bereitstellung ihrer Verwaltungsdaten erarbeitet haben. [4] [5] [6]