Computerprogramme: Unterschied zwischen den Versionen

Wiki
Keine Bearbeitungszusammenfassung
Keine Bearbeitungszusammenfassung
Zeile 1: Zeile 1:
[[Datei:Computerprogramme.png Wechseln zu: Navigation, Suche|rahmenlos|rechts|Quellcode in Python]]
Computerprogramme werden in [http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__2.html § 2 Abs. 1 Nr. 1 UrhG] explizit als Beispiel für Sprachwerke aufgezählt.
Computerprogramme werden in [http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__2.html § 2 Abs. 1 Nr. 1 UrhG] explizit als Beispiel für Sprachwerke aufgezählt.
Genauere Regelungen zum Schutz von Computerprogrammen im Rahmen des Urheberrechts finden sich in Abschnitt 8 ([http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/BJNR012730965.html#BJNR012730965BJNG004201377 §§ 69aff. UrhG]) des Urheberrechtsgesetzes.
Genauere Regelungen zum Schutz von Computerprogrammen im Rahmen des Urheberrechts finden sich in Abschnitt 8 ([http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/BJNR012730965.html#BJNR012730965BJNG004201377 §§ 69aff. UrhG]) des Urheberrechtsgesetzes.

Version vom 28. Februar 2014, 12:06 Uhr

Computerprogramme werden in § 2 Abs. 1 Nr. 1 UrhG explizit als Beispiel für Sprachwerke aufgezählt. Genauere Regelungen zum Schutz von Computerprogrammen im Rahmen des Urheberrechts finden sich in Abschnitt 8 (§§ 69aff. UrhG) des Urheberrechtsgesetzes.

Alert Die Inhalte dieser Seite stellen eine allgemeine Information und keine Rechtsberatung dar. Sie können diese nicht ersetzen. Trotz sorgfältiger Recherche wird keine Garantie für die Richtigkeit der Inhalte übernommen. Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg wenden sich für Rechtsauskünfte Forschung oder Lehre betreffend bitte an das Justitiariat der Universität.