Verbot mit Erlaubnisvorbehalt: Unterschied zwischen den Versionen

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Beispiel: Im Urheberrecht ist es grundsätzlich verboten, fremde Werke zu kopieren. Dies würde das Vervielfältigungsrecht des Urhebers verletzen. Es bleibt dem Urheber vorbehalten, die Erlaubnis zu erteilen.
Beispiel: Im Urheberrecht ist es grundsätzlich verboten, fremde Werke zu kopieren. Dies würde das Vervielfältigungsrecht des Urhebers verletzen. Es bleibt dem Urheber vorbehalten, die Erlaubnis zu erteilen.


[[Kategorie:Glossar, Recht im E-Learning]]
[[Kategorie:Glossar| Recht im E-Learning]]

Version vom 31. März 2014, 16:03 Uhr

Das Verbot mit Erlaubnisvorbehalts beschreibt eine Regel des Rechtssystem, nach der bestimmte Handlungen grundsätzlich verboten sind und nur ausgeübt werden dürfen, wenn eine Erlaubnis des Berechtigten vorliegt.

Beispiel: Im Urheberrecht ist es grundsätzlich verboten, fremde Werke zu kopieren. Dies würde das Vervielfältigungsrecht des Urhebers verletzen. Es bleibt dem Urheber vorbehalten, die Erlaubnis zu erteilen.