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Die rechtliche Fragestellung lautet in diesem Zusammenhang: Wie kann man verhindern, dass eine E-Prüfung aufgrund formaler Fehler angegriffen wird? und in Konsequenz daraus: | Die rechtliche Fragestellung lautet in diesem Zusammenhang: Wie kann man verhindern, dass eine E-Prüfung aufgrund formaler Fehler angegriffen wird? und in Konsequenz daraus: |
Version vom 15. September 2017, 11:20 Uhr
Computergestützte Prüfungen müssen denselben formalen Anforderungen gerecht werden wie herkömmliche schriftliche Prüfungen. Dabei ist es zum einem eine psychologische Herausforderung, Misstrauen gegenüber der eingesetzten Technik abzubauen, zum anderen eine technische, die Anforderungen tatsächlich zu erfüllen.
Die rechtliche Fragestellung lautet in diesem Zusammenhang: Wie kann man verhindern, dass eine E-Prüfung aufgrund formaler Fehler angegriffen wird? und in Konsequenz daraus:
Wie macht man E-Prüfungen unanfechtbar?
Dabei sind die folgenden Aspekte relevant und müssen bei der Planung von E-Prüfungsverfahren ebenso wie bei herkömmlichen schriftlichen Prüfungen beachtet werden:
Vor Beginn des Prüfungsverfahrens
- Normative Regelung
- Rechtsgrundlagen elektronischer Prüfungen
- Grundgesetz
- Gesetzesvorbehalt
- Hochschulgesetze und Prüfungsordnungen
- Rechtsgrundlagen elektronischer Prüfungen
- Informationspflichten
- Anmeldung zur Prüfung
- Prüfertätigkeit
Während des Prüfungsverfahrens
- Identitätsprüfung und Authentifizierung
- Nachweisbarkeit
- Klausuraufsicht
- Prüfungsprotokoll
- Besonderheiten
- automatisch beendete elektronische Prüfung
- Prüfen in mehreren Kohorten
- Zufallsklausuren
Nach erfolgter Prüfung
- Bewertung
- Bekanntgabe der Ergebnisse
- Klausureinsicht
- Rüge von Verfahrensmängeln
- Archivierung
Datenschutz
Die Inhalte dieser Seite stellen eine allgemeine Information und keine Rechtsberatung dar. Sie können diese nicht ersetzen. Trotz sorgfältiger Recherche wird keine Garantie für die Richtigkeit der Inhalte übernommen. Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg wenden sich für Rechtsauskünfte Forschung oder Lehre betreffend bitte an das Justitiariat der Universität. |