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Computergestützte Prüfungen müssen denselben formalen Anforderungen gerecht werden wie herkömmliche schriftliche Prüfungen. Dabei ist es zum einem eine psychologischer Herausforderung, Misstrauen gegenüber der eingesetzten Technik abzubauen, zum anderen eine technische, die Anforderungen tatsächlich zu erfüllen. | Computergestützte Prüfungen müssen denselben formalen Anforderungen gerecht werden wie herkömmliche schriftliche Prüfungen. Dabei ist es zum einem eine psychologischer Herausforderung, Misstrauen gegenüber der eingesetzten Technik abzubauen, zum anderen eine technische, die Anforderungen tatsächlich zu erfüllen. | ||
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'''Wie macht man E-Prüfungen unanfechtbar?''' | |||
Dabei sind die folgenden Aspekte relevant und müssen bei der Planung von E-Prüfungsverfahren beachtet werden: | |||
*Prüfungsordnung | |||
*Identifikation der Prüflinge | |||
*Chancengleichheit (Fairness) | |||
*Nachweisbarkeit | |||
*Archivierung | |||
*Sicherheit | |||
Version vom 24. Oktober 2013, 14:25 Uhr
Computergestützte Prüfungen müssen denselben formalen Anforderungen gerecht werden wie herkömmliche schriftliche Prüfungen. Dabei ist es zum einem eine psychologischer Herausforderung, Misstrauen gegenüber der eingesetzten Technik abzubauen, zum anderen eine technische, die Anforderungen tatsächlich zu erfüllen.
Die rechtliche Fragestellung lautet in diesem Zusammenhang: Wie kann man verhindern, dass eine E-Prüfung aufgrund formaler Fehler angegriffen wird? und in Konsequenz daraus:
Wie macht man E-Prüfungen unanfechtbar?
Dabei sind die folgenden Aspekte relevant und müssen bei der Planung von E-Prüfungsverfahren beachtet werden:
- Prüfungsordnung
- Identifikation der Prüflinge
- Chancengleichheit (Fairness)
- Nachweisbarkeit
- Archivierung
- Sicherheit
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