Übersicht Rechtsfragen bei E-Prüfungen: Unterschied zwischen den Versionen

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**Nachweisbarkeit
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* Klausuraufsicht
* Klausuraufsicht
* Prüfungsprotokoll
* [[Prüfungsprotokoll]]
* Besonderheiten
* Besonderheiten
**elektronische Prüfung mit Timer
**[[Automatisch beendete Klausuren|automatisch beendete elektronische Prüfung]]
**Prüfen in mehreren Kohorten
**Prüfen in mehreren Kohorten
**Zufallsklausuren
**[[Zufallsklausuren]]


== Nach erfolgter Prüfung ==
== Nach erfolgter Prüfung ==

Version vom 7. Juni 2017, 12:46 Uhr

Computergestützte Prüfungen müssen denselben formalen Anforderungen gerecht werden wie herkömmliche schriftliche Prüfungen. Dabei ist es zum einem eine psychologischer Herausforderung, Misstrauen gegenüber der eingesetzten Technik abzubauen, zum anderen eine technische, die Anforderungen tatsächlich zu erfüllen.

Die rechtliche Fragestellung lautet in diesem Zusammenhang: Wie kann man verhindern, dass eine E-Prüfung aufgrund formaler Fehler angegriffen wird? und in Konsequenz daraus:

Wie macht man E-Prüfungen unanfechtbar?

Dabei sind die folgenden Aspekte relevant und müssen bei der Planung von E-Prüfungsverfahren beachtet werden:

Vor Beginn des Prüfungsverfahrens

Während des Prüfungsverfahrens

Nach erfolgter Prüfung

  • Bewertung
  • Bekanntgabe der Ergebnisse
  • Klausureinsicht
  • Rüge von Verfahrensmängeln
  • Archivierung

Datenschutz


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