Lizenz: Unterschied zwischen den Versionen

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Dem Wortsinn nach ist die Lizenz eine "Erlaubnis etwas zu tun", das sonst verboten wäre.
Dem Wortsinn nach ist die Lizenz eine "Erlaubnis, etwas zu tun", das sonst verboten wäre.


Im Urheberrecht versteht man unter dem Begriff Lizenz die vertragliche Einräumung von Nutzungsrechten. Daher spricht man auch von Lizenzverträgen.
Im Urheberrecht versteht man unter dem Begriff Lizenz die vertragliche Einräumung von Nutzungsrechten. Daher spricht man auch von Lizenzverträgen.

Aktuelle Version vom 31. März 2014, 13:59 Uhr

Dem Wortsinn nach ist die Lizenz eine "Erlaubnis, etwas zu tun", das sonst verboten wäre.

Im Urheberrecht versteht man unter dem Begriff Lizenz die vertragliche Einräumung von Nutzungsrechten. Daher spricht man auch von Lizenzverträgen.

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