Keine Bearbeitungszusammenfassung |
Keine Bearbeitungszusammenfassung |
||
(3 dazwischenliegende Versionen desselben Benutzers werden nicht angezeigt) | |||
Zeile 1: | Zeile 1: | ||
Ein Werk ist ''' | Ein Werk ist erschienen, wenn '''Vervielfältigungsstücke''' des Originals (also Kopien) mit Zustimmung des Berechtigten in genügender Zahl der [[Öffentlichkeit]] (zum Erwerb) angeboten oder in Verkehr gebracht worden sind ([http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__6.html § 6 Abs. 2 UrhG]). | ||
Von [[Veröffentlichen]] spricht man, wenn das Original mit Zustimmung des Berechtigten der [[Öffentlichkeit]] zugänglich gemacht wurde ([http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__6.html § 6 Abs. 1 UrhG]). | Von [[Veröffentlichen]] spricht man, wenn das '''Original''' mit Zustimmung des Berechtigten der [[Öffentlichkeit]] zugänglich gemacht wurde ([http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__6.html § 6 Abs. 1 UrhG]). | ||
[[Veröffentlichen|Beispiel]] | |||
{{Disclaimer}} | |||
[[Kategorie:Urheberrecht]] | [[Kategorie:Urheberrecht]] | ||
[[Kategorie:Glossar]] |
Aktuelle Version vom 1. April 2014, 14:09 Uhr
Ein Werk ist erschienen, wenn Vervielfältigungsstücke des Originals (also Kopien) mit Zustimmung des Berechtigten in genügender Zahl der Öffentlichkeit (zum Erwerb) angeboten oder in Verkehr gebracht worden sind (§ 6 Abs. 2 UrhG). Von Veröffentlichen spricht man, wenn das Original mit Zustimmung des Berechtigten der Öffentlichkeit zugänglich gemacht wurde (§ 6 Abs. 1 UrhG).
Die Inhalte dieser Seite stellen eine allgemeine Information und keine Rechtsberatung dar. Sie können diese nicht ersetzen. Trotz sorgfältiger Recherche wird keine Garantie für die Richtigkeit der Inhalte übernommen. Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg wenden sich für Rechtsauskünfte Forschung oder Lehre betreffend bitte an das Justitiariat der Universität. |