Übersicht Rechtsfragen bei E-Prüfungen: Unterschied zwischen den Versionen

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Computergestützte Prüfungen müssen denselben formalen Anforderungen gerecht werden wie herkömmliche schriftliche Prüfungen. Dabei ist es zum einem eine psychologischer Herausforderung, Misstrauen gegenüber der eingesetzten Technik abzubauen, zum anderen eine technische, die Anforderungen tatsächlich zu erfüllen.
__NOTOC__Computergestützte Prüfungen müssen denselben formalen Anforderungen gerecht werden wie herkömmliche schriftliche Prüfungen. Dabei ist es zum einem eine psychologische Herausforderung, Misstrauen gegenüber der eingesetzten Technik abzubauen, zum anderen eine technische, die Anforderungen tatsächlich zu erfüllen.


Die rechtliche Fragestellung lautet in diesem Zusammenhang: Wie kann man verhindern, dass eine E-Prüfung aufgrund formaler Fehler angegriffen wird? und in Konsequenz daraus:
Die rechtliche Fragestellung lautet in diesem Zusammenhang: Wie kann man verhindern, dass eine E-Prüfung aufgrund formaler Fehler angegriffen wird? und in Konsequenz daraus:
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'''Wie macht man E-Prüfungen unanfechtbar?'''
'''Wie macht man E-Prüfungen unanfechtbar?'''


Dabei sind die folgenden Aspekte relevant und müssen bei der Planung von E-Prüfungsverfahren beachtet werden:
<div class="liste">
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[[Fragen aus der Praxis zum E-Assessment | Fragen aus der Praxis]]
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Dabei sind die folgenden Aspekte relevant und müssen bei der Planung von E-Prüfungsverfahren ebenso wie bei herkömmlichen schriftlichen Prüfungen beachtet werden:


== Vor Beginn des Prüfungsverfahrens ==
== Vor Beginn des Prüfungsverfahrens ==
* normative Regelung
* Normative Regelung
**Rechtsgrundlagen elektronischer Prüfungen
**[[Rechtsgrundlagen elektronischer Prüfungen]]
***Grundgesetz
***Grundgesetz
***Hochschulgesetze und Prüfungsordnungen
***Gesetzesvorbehalt
*Informationspflichten
***Hochschulgesetze und [[Prüfungsordnungen]]
*[[Informationspflichten]]
*Anmeldung zur Prüfung
*Anmeldung zur Prüfung
*Prüfertätigkeit
*[[Prüfertätigkeit]]


== Während des Prüfungsverfahrens ==
== Während des Prüfungsverfahrens ==
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**Nachweisbarkeit
**Nachweisbarkeit
* Klausuraufsicht
* Klausuraufsicht
* Prüfungsprotokoll
* [[Prüfungsprotokoll]]
* Besonderheiten
* Besonderheiten
**elektronische Prüfung mit Timer
**[[Automatisch beendete Klausuren|automatisch beendete elektronische Prüfung]]
**Prüfen in mehreren Kohorten
**Prüfen in mehreren Kohorten
**Zufallsklausuren
**[[Zufallsklausuren]]


== Nach erfolgter Prüfung ==
== Nach erfolgter Prüfung ==

Aktuelle Version vom 3. Mai 2018, 10:49 Uhr

Computergestützte Prüfungen müssen denselben formalen Anforderungen gerecht werden wie herkömmliche schriftliche Prüfungen. Dabei ist es zum einem eine psychologische Herausforderung, Misstrauen gegenüber der eingesetzten Technik abzubauen, zum anderen eine technische, die Anforderungen tatsächlich zu erfüllen.

Die rechtliche Fragestellung lautet in diesem Zusammenhang: Wie kann man verhindern, dass eine E-Prüfung aufgrund formaler Fehler angegriffen wird? und in Konsequenz daraus:

Wie macht man E-Prüfungen unanfechtbar?

Dabei sind die folgenden Aspekte relevant und müssen bei der Planung von E-Prüfungsverfahren ebenso wie bei herkömmlichen schriftlichen Prüfungen beachtet werden:

Vor Beginn des Prüfungsverfahrens

Während des Prüfungsverfahrens

Nach erfolgter Prüfung

  • Bewertung
  • Bekanntgabe der Ergebnisse
  • Klausureinsicht
  • Rüge von Verfahrensmängeln
  • Archivierung

Datenschutz


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