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[[Datei:WissDarstellung.png|250px|right]]Darstellungen wissenschaftlicher oder technischer Art sind eine Form der urheberrechtlich geschützten Werke. Sie stellen Informationen veranschaulichend, belehrend oder unterrichtend dar. Für die Qualifizierung als "Darstellung wissenschaftlicher oder technischer Art" ist nicht der dargestellte Gegenstand maßgeblich, sondern die Art und Weise, in der die Informationen präsentiert werden. So genügt eine bloße Aufzählung von Fakten nicht. | [[Datei:WissDarstellung.png|250px|right]]Darstellungen wissenschaftlicher oder technischer Art sind eine Form der urheberrechtlich geschützten Werke. Sie stellen Informationen veranschaulichend, belehrend oder unterrichtend dar. Für die Qualifizierung als "Darstellung wissenschaftlicher oder technischer Art" ist nicht der dargestellte Gegenstand maßgeblich, sondern die Art und Weise, in der die Informationen präsentiert werden. So genügt eine bloße Aufzählung von Fakten nicht. | ||
Der Begriff der wissenschaftlichen oder technischen Darstellung ist weit auszulegen und die Anforderungen an die [[Werk#Gestaltungshöhe|Gestaltungshöhe]] sehr gering zu halten, da sonst ein Großteil der Darstellungen, die geschützt werden sollen, nicht in den Schutzbereich fielen. Daher verlangt die Rechtsprechung nur ein geringes Maß an eigener schöpferischer Tätigkeit.<ref>Löwenheim, Handbuch des Urheberrechts, § 9 Rn 193 ff. </ref><ref>Wöhrn in: Urheberrecht, S. 78 Rn 73 ff.</ref> | Der Begriff der wissenschaftlichen oder technischen Darstellung ist weit auszulegen und die Anforderungen an die [[Werk#Gestaltungshöhe|Gestaltungshöhe]] sehr gering zu halten, da sonst ein Großteil der Darstellungen, die vom Urheberrecht geschützt werden sollen, nicht in den Schutzbereich fielen. Daher verlangt die Rechtsprechung nur ein geringes Maß an eigener schöpferischer Tätigkeit.<ref>Löwenheim, Handbuch des Urheberrechts, § 9 Rn 193 ff. </ref><ref>Wöhrn in: Urheberrecht, S. 78 Rn 73 ff.</ref> | ||
'''Beispiele für Darstellungen wissenschaftlicher oder technischer Art:''' Konstruktionszeichnungen, Stadtpläne, Karten, Skizzen, Hinweisschilder, Tabellen, Modelle, Reliefkarten | '''Beispiele für Darstellungen wissenschaftlicher oder technischer Art:''' Konstruktionszeichnungen, Stadtpläne, Karten, Skizzen, Hinweisschilder, Tabellen, Modelle, Reliefkarten |
Version vom 28. Februar 2014, 14:39 Uhr
Darstellungen wissenschaftlicher oder technischer Art sind eine Form der urheberrechtlich geschützten Werke. Sie stellen Informationen veranschaulichend, belehrend oder unterrichtend dar. Für die Qualifizierung als "Darstellung wissenschaftlicher oder technischer Art" ist nicht der dargestellte Gegenstand maßgeblich, sondern die Art und Weise, in der die Informationen präsentiert werden. So genügt eine bloße Aufzählung von Fakten nicht.
Der Begriff der wissenschaftlichen oder technischen Darstellung ist weit auszulegen und die Anforderungen an die Gestaltungshöhe sehr gering zu halten, da sonst ein Großteil der Darstellungen, die vom Urheberrecht geschützt werden sollen, nicht in den Schutzbereich fielen. Daher verlangt die Rechtsprechung nur ein geringes Maß an eigener schöpferischer Tätigkeit.[1][2]
Beispiele für Darstellungen wissenschaftlicher oder technischer Art: Konstruktionszeichnungen, Stadtpläne, Karten, Skizzen, Hinweisschilder, Tabellen, Modelle, Reliefkarten
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