Die Nutzung generativer KI-Anwendungen bringt rechtliche Herausforderungen mit sich, insbesondere im Hinblick auf Datenschutz, Urheberrecht und Persönlichkeitsrecht. Diese Aspekte sind für alle Mitglieder der MLU gleichermaßen relevant. Für den Einsatz des MLU-eigenen Zugangs MLU-KI gelten spezifische Nutzungsbedingungen.
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Version vom 26. Mai 2025, 08:23 Uhr
Recht und KI
Datenschutz und Persönlichkeitsrecht
Die Eingabe personenbezogener Daten in externe KI-Systeme ist grundsätzlich problematisch, da viele Anwendungen die eingegebenen Daten speichern oder zur Weiterentwicklung des Modells nutzen. Da die gegenwärtige Version von MLU-KI nur den Zugang zu fremdgehosteten LLM's ermöglicht, sind grundsätzlich keine personenbezogenen Daten in Prompts einzugeben. Dies betrifft insbesondere Namen, Matrikelnummern, Prüfungsleistungen oder andere sensiblen Informationen. Hier sind Sprachmodelle ganz ähnlich wie ein Webbrowser oder eine andere Software mit externer Verarbeitung anzusehen.
Auch das Persönlichkeitsrecht ist zu beachten: Die KI kann realistisch wirkende, aber erfundene Inhalte über Personen generieren, was zu Rufschädigung oder Falschinformationen führen kann. Solche Halluzinationen der KI können haftungsrechtliche Konsequenzen haben.
Urheberrecht und geistiges Eigentum
Generative KI-Modelle basieren auf bestehenden Daten, mit denen sie trainiert wurden. Das Urheberrecht wirkt dabei in beide Richtungen: Bei der Eingabe (Prompts) dürfen Sie keine urheberechtlich geschützten Werke ohne vorliegende Erlaubnis verwenden, da diese vom KI-System eventuell auch zu Trainingszwecken weiterverwendet werden könnten. Dies gilt insbesondere für kommerzielle Angebote.
Aber auch bei der Ausgabe können Sie nicht sicher sein, dass die KI eventuell urheberrechtlich geschützte Werke oder Werkteile erstellt, da das System auf weitgehend unbekannten Trainingsdaten basiert. Anweisungen wie "Übernehme bei der Texterstellung den Sprachstil von XY" erhöhen die Wahrscheinlichkeit, dass Werkteile eventuell plagiiert werden.
Es gilt grundsätzlich:
- Eingabe von geschützten Inhalten: Urheberrechtlich geschützte Texte, Bilder oder andere Werke dürfen nur mit Erlaubnis des Urhebers oder im Rahmen gesetzlicher Schranken genutzt werden, etwa § 60a UrhG (Lehre) und § 60c UrhG (Forschung).
- Plagiatsrisiko: KI kann Inhalte generieren, die bestehende Werke unbewusst kopieren oder stark ähneln, was zu Urheberrechtsverletzungen führen kann. Deshalb sollten Texte und Bilder stets auf Originalität geprüft werden.
- KI-generierte Inhalte: Die meisten Outputs generativer KI gelten nicht als urheberrechtlich geschützt (sind somit auch nicht zitierfähig), da sie ohne menschliche schöpferische Leistung entstehen. Allerdings kann in Einzelfällen eine Person durch eigene kreative Bearbeitung oder gezieltes Prompting Urheberrechte an einem KI-gestützten Werk erwerben, wobei hier eine abschließende juristische Bewertung noch aussteht.
Regulierung durch die EU-Verordnung
Die EU-Verordnung zur Künstlichen Intelligenz (EU-AI-Act) unterteilt Künstliche Intelligenz in verschiedene Risikoklassen:
- Geringes Risiko: KI-gestützte Schreibtools, Bildgeneratoren oder Übersetzungsprogramme
- Hohes Risiko: KI in Bildungseinrichtungen, wenn sie z. B. Bewertungen oder Prüfungen beeinflusst
- Unzulässige KI: Systeme, die Menschen manipulieren oder Sozialbewertungen (Social Scoring) vornehmen
Je nach Anwendungsbereich sind angemessene Kenntnisse und Sorgfaltspflichten für Nutzer, Anbieter und Betreiber erforderlich, die sich zusätzlich je nach Anwendungsfall unterscheiden. Betreiber eines KI-Systems ist zum Beispiel im Falle der MLU-KI die MLU. Betreiber kann aber auch ein Lehrender werden, wenn er Studierenden die Benutzung eines KI-Systems vorgibt und der Output Bestandteil einer Prüfungsleistung wird. Je nach Anwendungsfall werden "angemessene Kompetenzen" von den Nutzern verlangt. Im Fall von MLU-KI ist daher das Durchlaufen des Selbstlernkurses für Studierende obligatorisch. Lehrende können entweder Weiterbildungsangebote des LLZ oder gleichwertige Angebote nutzen. Für Verwaltungsmitarbeiter werden spezifische Weiterbildungsangebote für KI im Öffentlichen Dienst angeboten.
Vorgaben der MLU
Die MLU verfügt über eine Leitlinie zum Umgang mit generativer KI im Kontext von Studium und Lehre. Eine erweiterte Neufassung ist in Vorbereitung.
Was oft vergessen wird: Im Studienalltag sind die Studien- und Prüfungsordnungen mit den dort genannten Bedingungen weiterhin gültig. KI ist in diesem Zusammenhang ein weiteres Werkzeug, das - sofern nicht ausdrücklich erlaubt - unter die nicht zu verwendenden Hilfsmittel für Prüfungsleistungen gehört.