Open-Educational-Resources-Policy der Martin-Luther-Universität: Unterschied zwischen den Versionen
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Die Universität räumt ihren Mitarbeitenden die erforderlichen Nutzungsrechte ein und ermächtigt sie zur Anbringung von Lizenzhinweisen. | |||
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CC-BY SA 4.0 Name(n) der urhebenden Person(en) - Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg* | * CC-BY SA 4.0 Name(n) der urhebenden Person(en) - Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg<sup>*</sup> | ||
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<!-- Andere Creative-Commons-Lizenzen oder andere offene Lizenzen können genutzt werden. Dies gilt insbesondere, wenn die Lizenzbestimmungen der in den Materialien verwendeten Inhalte Dritter dies erfordern. -->=== Umsetzung === | |||
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Version vom 12. April 2024, 10:40 Uhr
Hintergrund
Seit dem 10. April 2024 hat die Martin-Luther-Universität als erste Hochschule in Sachsen-Anhalt das Thema „OER“ in einer Policy fest verankert und empfiehlt und fördert damit die Erstellung und den Einsatz von offenen Bildungsmaterialien in der Lehre. Nachfolgend ist für den schnellen Einstieg insbesondere das Lizenzformat beschrieben, unter dem Mitarbeitende selbstständig und rechtssicher OER-Materialien veröffentlichen können.
Lizenzformate
Die Universität räumt ihren Mitarbeitenden die erforderlichen Nutzungsrechte ein und ermächtigt sie zur Anbringung von Lizenzhinweisen.
Voraussetzung
Die Lizenzierung muss grundsätzlich mit der Namensnennung der urhebenden Person und der Martin-Luther-Universität verbunden sein und der Form folgen:
- CC-BY 4.0 Name(n) der urhebenden Person(en) - Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg*
ODER
- CC-BY SA 4.0 Name(n) der urhebenden Person(en) - Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg*
*Abweichend sind auch die amtlichen Kurzbezeichnungen zulässig.
Umsetzung
Konkret bedeutet das für Lehrende und Mitarbeitende der Martin-Luther-Universität, dass sie ihre