Gemeinfrei

Wiki
Version vom 23. August 2013, 14:41 Uhr von Ulrike Grabe (Diskussion | Beiträge)
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)

Als gemeinfrei werden Werke bezeichnet, die nicht mehr unter den Urheberrechtsschutz fallen, weil die Schutzdauer abgelaufen ist (allgemein 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers), oder die nie unter dem Schutz des Urheberrechts standen, weil sie davon ausgenommen sind (z. B. amtliche Werke).